FAQ – Strafrecht und Strafverteidigung

FAQ Strafrecht und Strafverteidigung: Was ist jetzt wichtig?

Sie haben eine Vorladung der Polizei erhalten, es gab eine Durchsuchung, ein Strafbefehl wurde zugestellt oder eine Anklage liegt vor? In einem Strafverfahren können bereits die ersten Reaktionen entscheidend sein. Diese FAQ-Seite beantwortet häufige Fragen aus der Strafverteidigung und zeigt, welche Schritte in der frühen Phase sinnvoll sind.

Wichtigste Grundregel: Wenn Sie Beschuldigter sind, sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und lassen Sie möglichst früh Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger beantragen.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte als Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz. Die Verteidigung beginnt regelmäßig damit, Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht aufzunehmen, Akteneinsicht zu beantragen und die Beweislage zu prüfen. Erst danach lässt sich zuverlässig beurteilen, ob eine Aussage, ein Einstellungsantrag, ein Einspruch oder eine andere Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Was sollten Sie sofort tun?

  • Keine Angaben zum Tatvorwurf machen.
  • Keine spontanen Erklärungen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht abgeben.
  • Keine Unterlagen ungeprüft unterschreiben.
  • Bei einer Durchsuchung ruhig bleiben und den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen.
  • Bei einem Strafbefehl die Einspruchsfrist von zwei Wochen beachten.
  • Vorladung, Strafbefehl, Anklage oder Durchsuchungsbeschluss anwaltlich prüfen lassen.

Soforthilfe: Wenn Sie ein Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Gerichts erhalten haben, können Sie die Unterlagen über das Kontaktformular übermitteln oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

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Vorladung von der Polizei: Muss ich erscheinen?

Eine Vorladung der Polizei löst bei vielen Betroffenen erhebliche Unsicherheit aus. Häufig ist zunächst unklar, ob man als Beschuldigter oder als Zeuge geladen wurde, ob man erscheinen muss und ob eine Aussage gemacht werden sollte. Entscheidend ist zunächst der Status in dem Schreiben.

Vorladung als Beschuldigter

Wenn Sie als Beschuldigter geladen werden, wird gegen Sie wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit ermittelt. Typische Formulierungen sind etwa „gegen Sie wird ermittelt“, „Sie werden als Beschuldigter vernommen“ oder „Ihnen wird vorgeworfen“. In dieser Situation sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat.

Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung Folge zu leisten. Sie müssen sich auch nicht selbst belasten. Das Schweigerecht ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein zentrales Recht im Strafverfahren.

Vorladung als Zeuge

Wenn Sie als Zeuge geladen werden, kann eine Pflicht zum Erscheinen und zur Aussage bestehen, wenn die polizeiliche Ladung auf einem Auftrag der Staatsanwaltschaft beruht. Trotzdem können Zeugnisverweigerungsrechte oder Auskunftsverweigerungsrechte bestehen. Das gilt insbesondere, wenn Sie sich selbst oder einen Angehörigen belasten könnten.

Warum sollte ich vor einer Vernehmung einen Strafverteidiger kontaktieren?

Ohne Akteneinsicht kennen Sie regelmäßig nicht die vollständige Beweislage. Polizei und Staatsanwaltschaft verfügen häufig bereits über Anzeigen, Vermerke, Zeugenaussagen, Chatverläufe, Fotos, Videos oder sonstige Beweismittel. Eine spontane Aussage kann später schwer zu korrigieren sein.

Wenn Sie eine Vorladung in Groß-Gerau, Mainz, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Nauheim, Trebur oder Umgebung erhalten haben, sollten Sie zunächst anwaltlich prüfen lassen, ob Sie erscheinen müssen und ob eine Aussage sinnvoll ist.

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Zeuge oder Beschuldigter: Wo liegt der Unterschied?

Die Unterscheidung zwischen Zeuge und Beschuldigtem ist im Strafverfahren von erheblicher Bedeutung. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Als Zeuge bestehen grundsätzlich Aussagepflichten, es können aber wichtige Verweigerungsrechte greifen.

Wann bin ich Beschuldigter?

Beschuldigter sind Sie, wenn ein Strafverfahren gegen Sie geführt wird und die Ermittlungsbehörden Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Last legen. Dann müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Kann ich als Zeuge später selbst Beschuldigter werden?

Ja. Das kommt in der Praxis immer wieder vor. Eine Person wird zunächst als Zeuge geladen und macht Angaben, die später den Verdacht gegen sie selbst begründen. Dann kann aus einer Zeugenvernehmung der Ausgangspunkt eines eigenen Ermittlungsverfahrens werden.

Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO

Nahe Angehörige des Beschuldigten können unter bestimmten Voraussetzungen die Aussage verweigern. Dazu gehören insbesondere Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte sowie bestimmte Verwandte oder Verschwägerte. Ob ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, sollte vor einer Aussage geprüft werden.

Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO

Ein Zeuge kann die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, wenn er sich selbst oder einen Angehörigen durch die Antwort der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Dieses Auskunftsverweigerungsrecht kann in bestimmten Fällen praktisch sehr bedeutsam sein.

Empfehlung: Auch Zeugen sollten vor einer Aussage prüfen lassen, ob sie erscheinen müssen, ob Aussagepflichten bestehen und ob Aussage- oder Auskunftsverweigerungsrechte greifen.

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Schweigerecht: Warum sollte ich als Beschuldigter zunächst nichts sagen?

Das Schweigerecht gehört zu den wichtigsten Rechten im Strafverfahren. Es bedeutet nicht, dass Sie „etwas zu verbergen“ haben. Es bedeutet, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen und erst nach Kenntnis der Ermittlungsakte entscheiden sollten, ob und wie Sie sich äußern.

Warum ist Schweigen häufig die beste erste Verteidigung?

Eine Aussage wird protokolliert, in Aktenvermerken festgehalten oder später durch Polizeibeamte wiedergegeben. Sie können eine solche Aussage meist nicht ohne Weiteres zurückholen. Wenn die Aussage unvollständig, missverständlich oder ohne Kenntnis der Beweislage erfolgt, kann sie die Verteidigung erheblich erschweren.

Ist Schweigen ein Schuldeingeständnis?

Nein. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Als Beschuldigter dürfen Sie schweigen. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht dürfen aus der zulässigen Ausübung des Schweigerechts nicht einfach auf Schuld schließen.

Wann kann eine Aussage sinnvoll sein?

Eine Einlassung kann sinnvoll sein, wenn sie vorbereitet ist, zur Beweislage passt und ein klares Verteidigungsziel verfolgt. Das lässt sich aber regelmäßig erst nach Akteneinsicht beurteilen. In vielen Fällen ist eine schriftliche Verteidigererklärung besser als eine spontane mündliche Aussage bei der Polizei.

Praktische Regel: Erst Akteneinsicht. Dann Verteidigungsstrategie. Danach Entscheidung über eine mögliche Einlassung.

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Akteneinsicht im Strafverfahren: Warum ist sie so wichtig?

Akteneinsicht ist die Grundlage jeder seriösen Strafverteidigung. Erst durch die Ermittlungsakte wird erkennbar, was konkret vorgeworfen wird, welche Beweise existieren, welche Zeugen ausgesagt haben, ob Durchsuchungen stattgefunden haben und ob Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren.

Was steht in der Ermittlungsakte?

  • Strafanzeige oder Strafantrag
  • polizeiliche Vermerke und Sachberichte
  • Zeugenaussagen
  • Beschuldigtenvernehmungen
  • Durchsuchungsbeschlüsse und Beschlagnahmeprotokolle
  • Gutachten, Lichtbilder, Videos, Chatverläufe oder Auswertungen
  • Schriftverkehr von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht

Kann ich selbst Akteneinsicht beantragen?

Beschuldigte haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, selbst Akteneinsicht zu erhalten. Der Verteidiger kann umfassende Akteneinsicht beantragen, die Akte auswerten und mit Ihnen besprechen. Das ist der zentrale Ausgangspunkt für jede weitere Verteidigung.

Was passiert nach der Akteneinsicht?

Nach Auswertung der Akte kann geprüft werden, ob eine Einstellung des Verfahrens, eine schriftliche Verteidigererklärung, ein Einspruch gegen einen Strafbefehl, ein Beweisantrag, eine Beschwerde oder eine Verteidigung in der Hauptverhandlung sinnvoll ist.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck beantragt für Mandanten in Groß-Gerau, Mainz und Umgebung Akteneinsicht und prüft anschließend, welche Verteidigungsstrategie nach Aktenlage in Betracht kommt.

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Durchsuchung und Beschlagnahme: Was darf die Polizei und wie verhalte ich mich richtig?

Eine Durchsuchung ist ein schwerer Eingriff. Sie kann die Wohnung, Geschäftsräume, Fahrzeuge, Taschen, Datenträger, Mobiltelefone oder Personen betreffen. In der Regel liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Nur in Ausnahmefällen wird auf Gefahr im Verzug gestützt.

Was sollte ich bei einer Durchsuchung sofort tun?

  • Ruhig bleiben und keinen Widerstand leisten.
  • Nach dem Durchsuchungsbeschluss fragen und eine Kopie verlangen.
  • Keine Angaben zum Tatvorwurf machen.
  • Keine Gegenstände freiwillig herausgeben, sondern einer Beschlagnahme widersprechen.
  • Auf eine vollständige Dokumentation der mitgenommenen Gegenstände achten.
  • Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.

Was sollte ich nicht tun?

Sie sollten nicht versuchen, den Tatvorwurf spontan zu erklären. Aussagen wie „Ich kann das kurz erklären“ oder „Das gehört mir nicht“ können später in einem Polizeivermerk auftauchen und gegen Sie verwendet werden. Auch bei einer Durchsuchung gilt: keine Aussage ohne Akteneinsicht.

Was kann nach der Durchsuchung geprüft werden?

Nach einer Durchsuchung ist zu prüfen, ob der Beschluss hinreichend bestimmt war, ob ein Anfangsverdacht bestand, ob die Maßnahme verhältnismäßig war, ob Zufallsfunde verwertet werden dürfen und ob beschlagnahmte Gegenstände herausverlangt werden können.

Besonders wichtig ist eine schnelle anwaltliche Prüfung, wenn Mobiltelefone, Computer, geschäftliche Unterlagen, Bargeld, Betäubungsmittel, Waffen, Speichermedien oder private Dokumente beschlagnahmt wurden.

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Handy beschlagnahmt: Muss ich PIN, Passwort oder Entsperrcode herausgeben?

Bei Durchsuchungen werden häufig Mobiltelefone, Tablets, Computer, Speichermedien oder Cloud-Zugänge in den Blick genommen. Gerade in BtM-Verfahren, Betrugsverfahren, Sexualstrafverfahren, Jugendstrafverfahren und Verfahren wegen Bedrohung, Beleidigung oder Körperverletzung spielen digitale Daten oft eine zentrale Rolle.

Muss ich meine PIN nennen?

Als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich nicht aktiv an Ihrer eigenen Überführung mitwirken. Ob es im Einzelfall sinnvoll ist, Zugangsdaten herauszugeben, sollte nur nach anwaltlicher Beratung entschieden werden. Eine freiwillige Herausgabe kann dazu führen, dass umfangreiche private oder geschäftliche Daten ausgewertet werden.

Welche Daten können ausgewertet werden?

  • Chatverläufe und Messenger-Nachrichten
  • Bilder und Videos
  • Standortdaten
  • Kontakte und Anruflisten
  • E-Mails
  • Cloud-Daten
  • Zahlungs- und Bestelldaten
  • Notizen, Screenshots und gespeicherte Dokumente

Wann bekomme ich mein Handy zurück?

Das hängt davon ab, ob das Gerät als Beweismittel benötigt wird, ob Daten ausgewertet werden müssen und ob eine Einziehung im Raum steht. In manchen Verfahren kann auf Herausgabe oder auf eine beschleunigte Datensicherung hingewirkt werden. Auch die Verhältnismäßigkeit der weiteren Sicherstellung kann geprüft werden.

Praxisrelevant: Bei beschlagnahmten Handys geht es nicht nur um das Gerät selbst, sondern um die Daten. Deshalb sollte nach einer Beschlagnahme schnell anwaltlich geprüft werden, welche Maßnahmen zulässig sind und ob Rechtsmittel oder Herausgabeanträge sinnvoll sind.

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BtM Anwalt Groß-Gerau und Mainz

Strafbefehl erhalten: Was muss ich tun?

Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Verurteilung im schriftlichen Verfahren. Es findet zunächst keine Hauptverhandlung statt. Wenn Sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden und wie ein Urteil wirken.

Frist beachten: Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Diese Frist sollte unbedingt geprüft und notiert werden.

Welche Folgen kann ein Strafbefehl haben?

  • Geldstrafe nach Tagessätzen
  • Freiheitsstrafe mit Bewährung in bestimmten Fällen
  • Fahrverbot oder fahrerlaubnisrechtliche Folgen
  • Eintragungen im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis
  • berufliche Folgen, etwa bei sicherheitsrelevanten oder sensiblen Tätigkeiten
  • waffenrechtliche, ausländerrechtliche oder gewerberechtliche Nebenfolgen

Sollte ich immer Einspruch einlegen?

Das hängt vom konkreten Inhalt des Strafbefehls, der Beweislage und den persönlichen Folgen ab. Häufig ist es sinnvoll, fristwahrend Einspruch einzulegen und zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Danach kann entschieden werden, ob der Einspruch aufrechterhalten, beschränkt oder zurückgenommen wird.

Muss ich nach Einspruch vor Gericht erscheinen?

Nach Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung kommen. In bestimmten Konstellationen ist eine Vertretung durch den Verteidiger möglich. Ob Sie persönlich erscheinen müssen, hängt vom Einzelfall und von der gerichtlichen Ladung ab.

Wenn Sie in Groß-Gerau, Mainz oder Umgebung einen Strafbefehl erhalten haben, sollte dieser kurzfristig anwaltlich geprüft werden. Wichtig sind insbesondere Zustellungsdatum, Tatvorwurf, Höhe der Tagessätze, Nebenfolgen und mögliche Eintragungen.

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Kosten der Strafverteidigung

Anklage erhalten: Was bedeutet das?

Mit einer Anklage wirft die Staatsanwaltschaft Ihnen eine Straftat vor und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens. Das Gericht prüft dann im Zwischenverfahren, ob es die Anklage zulässt und einen Hauptverhandlungstermin bestimmt.

Muss ich auf die Anklage reagieren?

Der Anklageschrift ist regelmäßig eine Frist beigefügt. Innerhalb dieser Frist können Einwendungen erhoben und Beweiserhebungen beantragt werden. Auch wenn Verteidigung später noch möglich ist, sollte diese Phase nicht unterschätzt werden. Gerade vor Eröffnung des Hauptverfahrens können Verteidigungsargumente noch wichtig sein.

Brauche ich bei einer Anklage einen Anwalt?

In bestimmten Fällen liegt notwendige Verteidigung vor, sodass ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss. Aber auch ohne gesetzliche Pflicht zur Verteidigung ist anwaltliche Vertretung häufig sinnvoll. Ohne Akteneinsicht gehen Sie in die Hauptverhandlung, während Gericht und Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte kennen.

Was kann ein Strafverteidiger nach Anklage tun?

  • Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen.
  • Stellungnahme zur Anklage vorbereiten.
  • Beweisanträge oder Beweisanregungen prüfen.
  • Pflichtverteidigung beantragen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
  • Verfahrenseinstellung, Verständigung oder Verteidigung in der Hauptverhandlung vorbereiten.

Was passiert in der Hauptverhandlung?

In der Hauptverhandlung wird der Tatvorwurf öffentlich verhandelt. Es können Zeugen vernommen, Urkunden verlesen, Sachverständige gehört und Beweise erhoben werden. Die Verteidigung muss darauf vorbereitet sein, auf die Beweisaufnahme zu reagieren, Fragen zu stellen, Beweisanträge zu stellen und rechtliche Bewertungen einzuordnen.

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Strafverteidigung durch Fachanwalt

Pflichtverteidiger: Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird nicht deshalb beigeordnet, weil jemand kein Geld für einen Anwalt hat. Entscheidend ist, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Das kann etwa bei schweren Tatvorwürfen, Untersuchungshaft, schwieriger Sach- oder Rechtslage oder bestimmten gerichtlichen Zuständigkeiten der Fall sein.

Typische Fälle notwendiger Verteidigung

  • Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung
  • schwerer Tatvorwurf
  • zu erwartende erhebliche Rechtsfolge
  • Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht
  • schwierige Sach- oder Rechtslage
  • ersichtlich eingeschränkte Fähigkeit, sich selbst zu verteidigen

Kann ich mir den Pflichtverteidiger aussuchen?

Grundsätzlich kann der Beschuldigte einen Verteidiger benennen. Wenn die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen, sollte deshalb frühzeitig ein geeigneter Strafverteidiger kontaktiert werden. Wird keine Auswahl getroffen, kann das Gericht einen Verteidiger beiordnen.

Pflichtverteidigung bei Haft oder schwerem Vorwurf

Bei Festnahme, Untersuchungshaft oder einem Haftbefehl ist schnelles Handeln erforderlich. Dann muss geprüft werden, ob ein Haftprüfungstermin, Haftbeschwerde, Haftverschonung oder eine andere Verteidigungsmaßnahme sinnvoll ist.

Wenn Sie eine Aufforderung erhalten haben, binnen kurzer Frist einen Verteidiger zu benennen, sollten Sie diese Frist nicht verstreichen lassen. Das gilt für Verfahren in Groß-Gerau, Mainz und Umgebung ebenso wie für auswärtige Strafverfahren.

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BtM-Verfahren und Cannabis: Was droht bei Betäubungsmittelvorwürfen?

Verfahren wegen Betäubungsmitteln gehören zu den häufigen strafrechtlichen Mandaten. Es kann um Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe, Anbau, Kurierfahrten, Chatverläufe, Geldflüsse oder Durchsuchungsfunde gehen. Entscheidend sind Tatvorwurf, Substanz, Menge, Wirkstoffgehalt, Beweislage und mögliche Nebenfolgen.

§ 29 BtMG oder § 29a BtMG: Warum ist die nicht geringe Menge so wichtig?

Bei Betäubungsmitteln ist die Grenze zur sogenannten nicht geringen Menge häufig verfahrensentscheidend. Während Verstöße nach § 29 BtMG je nach Fall auch mit Geldstrafe geahndet werden können, sieht § 29a BtMG bei bestimmten Vorwürfen eine deutlich schärfere Strafandrohung vor. Entscheidend ist regelmäßig nicht nur das Bruttogewicht, sondern der Wirkstoffgehalt.

Welche Rolle spielen Durchsuchung, Handy und Chats?

In BtM-Verfahren beruhen Vorwürfe häufig auf Chatverläufen, Observationsberichten, Aussagen Dritter, Finanzbewegungen oder Durchsuchungsfunden. Deshalb muss geprüft werden, ob die Beweise verwertbar sind, ob die Auswertung korrekt ist und ob die Schlussfolgerungen der Ermittlungsbehörden tragfähig sind.

Was gilt bei Cannabis seit dem KCanG?

Cannabis ist seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes gesondert geregelt. Deshalb muss in Cannabisfällen genau geprüft werden, ob ein erlaubter Umgang, eine Ordnungswidrigkeit oder eine strafbare Handlung nach dem KCanG im Raum steht. Frühere pauschale Aussagen zum BtMG lassen sich auf Cannabisfälle nicht mehr ohne Weiteres übertragen.

Kann ein BtM-Verfahren Folgen für den Führerschein haben?

Ja. Auch wenn ein Strafverfahren eingestellt wird oder nur eine geringe Menge betroffen ist, können fahrerlaubnisrechtliche Fragen entstehen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann eigene Maßnahmen prüfen. Deshalb sollte die Verteidigung nicht nur auf die Strafe, sondern auch auf Nebenfolgen achten.

Wichtig: BtM-Verfahren sind beweis- und nebenfolgenintensiv. Keine Aussage ohne Akteneinsicht, insbesondere wenn Durchsuchung, Handy, Chats, Wirkstoffgutachten oder Fahrerlaubnis betroffen sind.

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Bewährung: Wann kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

Ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hängt insbesondere von der Höhe der Strafe, der Sozialprognose und den Umständen des Einzelfalls ab. Bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr kommt es vor allem auf eine günstige Prognose an. Bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren müssen zusätzlich besondere Umstände vorliegen.

Was bedeutet günstige Sozialprognose?

Das Gericht prüft, ob zu erwarten ist, dass die verurteilte Person künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei können Arbeitsstelle, Ausbildung, Familie, Therapie, Schadenswiedergutmachung, Geständnis, stabile Lebensverhältnisse und Verhalten nach der Tat eine Rolle spielen.

Welche Auflagen und Weisungen sind möglich?

  • Geldauflage
  • Schadenswiedergutmachung
  • Therapie oder Beratung
  • Kontakt- oder Aufenthaltsweisungen
  • Meldepflichten
  • Bewährungshelfer

Wie kann Verteidigung auf Bewährung hinarbeiten?

Die Verteidigung kann frühzeitig entlastende Umstände herausarbeiten, Nachweise sammeln, Gespräche vorbereiten, Schadenswiedergutmachung prüfen und dem Gericht ein realistisches Bild der persönlichen Entwicklung vermitteln. Gerade bei einer drohenden Freiheitsstrafe sollte die Verteidigung nicht erst in der Hauptverhandlung beginnen.

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Jugendstrafrecht: Was müssen Jugendliche, Heranwachsende und Eltern wissen?

Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren kann Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn Reifeentwicklung oder Tatart dafür sprechen. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, dennoch können die Folgen erheblich sein.

Welche Folgen drohen im Jugendstrafrecht?

  • Erziehungsmaßregeln
  • Arbeitsauflagen
  • Entschuldigungs- oder Schadenswiedergutmachungsauflagen
  • Verwarnung
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe in schweren Fällen
  • Folgen für Schule, Ausbildung, Führerschein oder berufliche Zukunft

Was ist Jugendarrest?

Jugendarrest ist ein kurzer Freiheitsentzug und kann als Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest verhängt werden. Er ist keine Jugendstrafe, kann für Betroffene aber erheblich belastend sein. Ob Jugendarrest vermieden werden kann, hängt vom Vorwurf, der Persönlichkeit, Vorbelastungen, Entwicklung und Verteidigungsstrategie ab.

Warum sollten Eltern frühzeitig handeln?

Jugendliche und Heranwachsende sind mit Polizei, Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Gericht häufig überfordert. Eine frühe Verteidigung kann helfen, unnötige Aussagen zu vermeiden, pädagogisch sinnvolle Lösungen vorzubereiten und schwerwiegende Folgen für Schule, Ausbildung und Zukunft zu begrenzen.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht und verteidigt Jugendliche und Heranwachsende in Groß-Gerau, Mainz und Umgebung.

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Kontakt für Eltern und Jugendliche

Strafverteidigung in Groß-Gerau und Mainz

Strafverfahren haben immer auch eine lokale Komponente: Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte, Landgerichte und praktische Erreichbarkeit spielen eine Rolle. Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist mit Kanzleistandorten in Groß-Gerau und Mainz vertreten.

Strafverteidiger in Groß-Gerau

Der Kanzleistandort in Groß-Gerau befindet sich in der Darmstädter Straße 4, 64521 Groß-Gerau. Er ist insbesondere für Mandanten aus Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Nauheim, Trebur, Ginsheim-Gustavsburg und dem Kreis Groß-Gerau gut erreichbar.

Wenn Sie in Groß-Gerau eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage, einen Durchsuchungsbeschluss oder ein anderes Schreiben in einem Strafverfahren erhalten haben, sollte frühzeitig geprüft werden, welche Verteidigungsschritte sinnvoll sind.

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Strafverteidiger in Mainz

Der Kanzleistandort in Mainz befindet sich in der Rheinallee 3a, 55116 Mainz. Er ist insbesondere für Mandanten aus Mainz und Umgebung gut erreichbar. Verteidigt wird insbesondere bei Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl, Anklage, BtM-Vorwürfen, Jugendstrafrecht und allgemeinen Strafverfahren.

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Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl oder Anklage erhalten?

Wenn Sie ein strafrechtliches Schreiben erhalten haben, sollten Sie nicht abwarten. Laden Sie die Unterlagen über das Kontaktformular hoch oder rufen Sie an. Für eine erste Einschätzung sind insbesondere Vorladung, Strafbefehl, Anklage, Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahmeprotokoll oder Ladung zur Hauptverhandlung wichtig.

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Mobil: 0163 / 777 9322

Büro Groß-Gerau

Darmstädter Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefon: 06152 / 978 9378

Büro Mainz

Rheinallee 3a
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 880 8677

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Autor und Verantwortlicher für diese Informationen

Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht. Die Kanzlei ist mit Standorten in Groß-Gerau und Mainz auf Strafverteidigung ausgerichtet.

Diese Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Strafverfahren hängen stark vom konkreten Tatvorwurf, der Beweislage, den Akteninhalten und den persönlichen Folgen ab.

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