Strafrecht

Durch die Spezialisierung auf das Gebiet des Strafrechts kann ich Ihnen eine kompetente und professionelle Vertretung Ihrer Interessen bieten. Seit über 10 Jahren bearbeitete ich nahezu ausschließlich strafrechtliche Mandate.

Seit 2011 bin ich berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Seit 2017 wurde mir zudem der Titel „Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht“ vom Verband Deutscher Strafverteidiger verliehen.

Fachanwalt für Strafrecht

Warum sollte ich mich von einem Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen?

Durch die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ ist für den Rechtsratsuchenden gewährleistet, dass der entsprechende Rechtsanwalt

➔ über besondere praktische Erfahrung im Bereich des Strafrechts verfügt.

Der Fachanwalt muss also nachgewiesen haben, dass er bereits eine bestimmte Anzahl an Fällen im Bereich des Strafrechts bearbeitet hat. Der Titel belegt also eine umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts.

➔ über besondere theoretische Kenntnisse im Bereich des Strafrechts verfügt

Der Strafverteidiger als Fachanwalt für Strafrecht muss zudem einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben und seine Kenntnisse in mehreren Klausuren unter Beweis stellen.

➔ sich jedes Jahr durch den Besuch strafrechtlicher Fortbildungsveranstaltungen weiterbildet.

Nur ein Fachanwalt ist verpflichtet, sich jedes Jahr in dem konkreten Rechtsgebiet, für welches er den Fachanwaltstitel trägt, fortzubilden.

Durch die Spezialisierung auf das Gebiet des Strafrechts kann ich Ihnen eine kompetente und professionelle Vertretung Ihrer Interessen bieten. Seit über 10 Jahren bearbeitete ich nahezu ausschließlich strafrechtliche Mandate.

Seit 2011 bin ich berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Seit 2017 wurde mir zudem der Titel „Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht“ vom Verband Deutscher Strafverteidiger verliehen.