Kosten der Strafverteidigung

Kosten der anwaltlichen Vertretung im Strafverfahren

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung? Gibt es die Möglichkeit die Rechnung in Raten zu zahlen? Wird mein Versicherer die Kosten übernehmen? Bekomme ich staatliche Hilfe?

Diese Fragen können so pauschal nicht ohne weiteres beantwortet werden, weil es auf den konkreten Fall ankommt: Wie aufwändig ist das Verfahren? Wie schwerwiegend ist der Vorwurf? Wie lange wird das Verfahren und somit die anwaltliche Vertretung dauern?

Die folgenden Ausführungen sollen einen ersten Überblick ermöglichen. Eine weitergehende Beratung kann dann gerne persönlich oder telefonisch erfolgen.

Honorar

Was kostet mich ein Anwalt im Strafverfahren?

Die Vergütung anwaltlicher Dienstleistungen ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Vergütungsverzeichnis (VV) geregelt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Diese kann entweder eine Vereinbarung über ein festes Honorar für die komplette anwaltliche Tätigkeit, oder die Höhe des Stundenhonorars betreffen.

Welche Kosten in Ihrem Fall anfallen, kann ich Ihnen – nach erster Schilderung des Vorwurfes – gerne telefonisch oder persönlich mitteilen.

Rechtschutzversicherung:

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, überprüfen wir gerne, ob Ihr Versicherer in der konkreten Sache eintrittspflichtig ist und die Kosten der anwaltlichen Vertretung übernimmt.

Gerne überprüfen wir Ihren Versicherungsvertrag und stellen bei Ihrem Versicherer eine sogenannte Deckungsanfrage.

Für den Fall, dass der Ihnen gemachte Vorwurf versichert ist, kann dann eine Abrechnung mit Ihrem Versicherer erfolgen. 

Ratenzahlung:

Kann ich die Anwaltsrechnung in Raten bezahlen?

Unter Umständen kommt auch die Begleichung der anwaltlichen Rechnung in monatlichen Raten in Betracht. Sprechen Sie uns gerne diesbezüglich an. Wir finden eine Lösung.

Pflichtverteidigung:

Wann kann mich ein Anwalt als Pflichtverteidiger vertreten?

Auch eine Abrechnung über das Rechtsinstitut der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) kann in Betracht kommen.

Bitte beachten Sie, dass die Übernahme einer Pflichtverteidigung unabhängig von Ihren Einkommensverhältnissen ist, sondern an besondere Voraussetzungen geknüpft ist, die in § 140 StPO geregelt sind.

Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Fall der Pflichtverteidigung besteht und die anwaltliche Vertretung mit der Staatskasse abgerechnet werden kann.

Prozesskostenhilfe im Strafverfahren

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe im Strafverfahren war für den Beschuldigten bislang nicht möglich. Nun hat sich dies geändert, so dass nach Umsetzung der europäischen PKH-Richtlinie auch die Gewährung von Prozesskostenhilfe möglich ist.

Links zu den einzelnen Gesetzen oder Normen

RVG: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/

VV: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1.html

§ 140 StPO: http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html

§ 397a II StPO: http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__397a.html