Kosten der Strafverteidigung – Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz

Kosten der Strafverteidigung – Rechtsanwalt Thomas Hohneck

Was kostet ein Strafverteidiger? Diese Frage lässt sich seriös erst beantworten, wenn der Tatvorwurf, der Verfahrensstand, der Umfang der Akte und das Verteidigungsziel bekannt sind. Ein einfaches Ermittlungsverfahren verursacht regelmäßig anderen Aufwand als eine umfangreiche Hauptverhandlung, ein BtM-Verfahren mit Handy-Auswertung, ein Verfahren mit Untersuchungshaft oder eine Verteidigung gegen einen Strafbefehl mit kurzen Fristen.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt Beschuldigte in Groß-Gerau, Mainz und Umgebung. Auf dieser Seite erhalten Sie einen transparenten Überblick über die wichtigsten Kostenfragen: gesetzliche Gebühren nach dem RVG, Honorarvereinbarung, Rechtsschutzversicherung, Ratenzahlung, Pflichtverteidigung, Beratungshilfe und die Frage, welche Kosten neben dem Anwaltshonorar entstehen können.

Wichtig: Kosten sollten im Strafverfahren frühzeitig geklärt werden. Gleichzeitig sollte eine Verteidigung nicht aus Unsicherheit über die Kosten verzögert werden. Gerade bei Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl, Anklage oder Haft können kurze Fristen und erhebliche Risiken bestehen.

Vorladung, Strafbefehl oder Anklage erhalten?

Lassen Sie zunächst prüfen, welcher Aufwand realistisch ist. Laden Sie die Unterlagen über das Kontaktformular hoch oder rufen Sie an. Für eine erste Einschätzung sind Tatvorwurf, Behörde, Aktenzeichen, Fristen und Verfahrensstand wichtig.

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FAQ Strafrecht

Warum lassen sich Kosten im Strafverfahren nicht pauschal angeben?

Strafverfahren unterscheiden sich erheblich. Manchmal geht es nur um eine erste Beratung nach einer Vorladung. In anderen Fällen müssen Ermittlungsakten ausgewertet, Durchsuchungsmaßnahmen geprüft, Zeugenangaben analysiert, Chatverläufe bewertet, Hauptverhandlungen vorbereitet oder Haftfragen geklärt werden.

Der Aufwand hängt insbesondere davon ab, ob sich das Verfahren noch im Ermittlungsverfahren befindet, ob bereits ein Strafbefehl ergangen ist, ob Anklage erhoben wurde, ob eine Hauptverhandlung bevorsteht oder ob Untersuchungshaft im Raum steht. Auch die Schwere des Tatvorwurfs, die Zahl der Beteiligten, die Aktenmenge, die Anzahl der Verhandlungstage und mögliche Nebenfolgen beeinflussen den Aufwand.

Für die Kosteneinschätzung sind vor allem wichtig:

  • welcher Tatvorwurf im Raum steht,
  • ob Sie Beschuldigter, Angeklagter, Zeuge oder Nebenkläger sind,
  • ob bereits eine Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklage oder ein Haftbefehl vorliegt,
  • welche Behörde oder welches Gericht zuständig ist,
  • ob kurze Fristen laufen,
  • ob bereits eine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattgefunden hat,
  • ob Handy, Computer, Unterlagen oder Chatverläufe ausgewertet werden,
  • ob eine Hauptverhandlung zu erwarten ist,
  • ob Pflichtverteidigung in Betracht kommt,
  • ob eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Eine seriöse Kosteneinschätzung setzt daher zumindest eine erste Sachverhaltsschilderung und die Prüfung der vorhandenen Unterlagen voraus.

Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die anwaltliche Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, und im Vergütungsverzeichnis geregelt. In Strafsachen entstehen typischerweise Gebühren für verschiedene Verfahrensabschnitte, etwa für die erstmalige Einarbeitung, das Ermittlungsverfahren, das gerichtliche Verfahren, Hauptverhandlungstermine oder besondere Tätigkeiten.

Das RVG arbeitet in Strafsachen häufig mit Rahmengebühren. Das bedeutet: Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Umfang und Schwierigkeit der Sache, Bedeutung der Angelegenheit, Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten sowie vom Haftungsrisiko ab. Deshalb kann auch bei gesetzlicher Abrechnung nicht jeder Fall identisch abgerechnet werden.

Typische Gebührenbereiche in Strafsachen

  • Erstberatung oder erste rechtliche Einschätzung
  • Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Fall
  • Verfahrensgebühr für das Ermittlungsverfahren
  • Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren
  • Terminsgebühr für Hauptverhandlungstermine
  • zusätzliche Gebühren bei besonderen Verfahrenssituationen
  • Auslagen und Umsatzsteuer

Gerade bei kurzen, klar begrenzten Mandaten kann eine gesetzliche Abrechnung nach dem RVG in Betracht kommen. Bei umfangreichen oder besonders eilbedürftigen Strafverfahren wird häufig eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf gesetze-im-internet.de |
Vergütungsverzeichnis zum RVG

Honorarvereinbarung in Strafsachen

In Strafverfahren ist es häufig sinnvoll, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Das gilt besonders, wenn der Aufwand schwer planbar ist, umfangreiche Akteneinsicht erforderlich wird, mehrere Besprechungen anstehen, ein kurzfristiges Eingreifen notwendig ist oder eine Hauptverhandlung vorbereitet werden muss.

Eine Honorarvereinbarung kann zum Beispiel als Pauschalhonorar für einen bestimmten Verfahrensabschnitt oder als Stundenhonorar ausgestaltet werden. Möglich ist auch eine Kombination, etwa für Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Haftprüfung oder Rechtsmittelprüfung. Welche Form sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Warum eine Honorarvereinbarung sinnvoll sein kann

  • transparente Kostenstruktur für den Mandanten
  • klare Abgrenzung des beauftragten Umfangs
  • realistische Abbildung des tatsächlichen Zeitaufwands
  • Planbarkeit bei umfangreichen Strafverfahren
  • klare Regelung für Hauptverhandlungstage, Aktenstudium und Besprechungen
  • Vermeidung späterer Missverständnisse über den Umfang der Verteidigung

Eine Vergütungsvereinbarung muss rechtlich ordnungsgemäß geschlossen werden. Insbesondere muss sie als solche erkennbar sein und darf nicht einfach in einer Vollmacht versteckt werden.

Transparente Kostenklärung vor Mandatsübernahme

Nach erster Prüfung des Tatvorwurfs und der Unterlagen kann besprochen werden, ob gesetzliche Gebühren, eine Honorarvereinbarung, Pflichtverteidigung oder eine Rechtsschutzversicherung in Betracht kommen.

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Was kostet die erste Beratung?

Die erste Beratung dient dazu, die Ausgangssituation zu klären: Was wird vorgeworfen? Welche Unterlagen liegen vor? Läuft eine Frist? Ist bereits eine Aussage erfolgt? Gab es eine Durchsuchung oder Beschlagnahme? Geht es um einen Strafbefehl, eine Anklage, eine Vorladung oder eine laufende Hauptverhandlung?

Für Verbraucher gibt es im RVG besondere Regelungen zur Erstberatung. In der Praxis sollte aber immer vorab geklärt werden, welche Kosten für eine Erstberatung oder Ersteinschätzung entstehen. Bei strafrechtlichen Eilfällen ist zudem wichtig, ob es nur um eine kurze Einschätzung oder bereits um aktive Verteidigertätigkeit geht.

Für eine erste Einschätzung hilfreich sind:

  • Vorladung der Polizei
  • Anhörungsbogen
  • Strafbefehl
  • Anklageschrift
  • Durchsuchungsbeschluss
  • Beschlagnahmeprotokoll
  • Ladung zur Hauptverhandlung
  • Schreiben von Staatsanwaltschaft oder Gericht
  • Versicherungsunterlagen einer Rechtsschutzversicherung

Über das Kontaktformular können Sie Unterlagen hochladen. Achten Sie darauf, dass Datum, Aktenzeichen, Behörde, Fristen und Zustellungsvermerke gut lesbar sind.

Rechtsschutzversicherung: Übernimmt die Versicherung die Kosten?

Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Strafverteidigung übernimmt, hängt vom Versicherungsvertrag, vom versicherten Risiko, vom Tatvorwurf und vom jeweiligen Verfahrensstand ab. Nicht jedes Strafverfahren ist automatisch versichert. Gerade bei Vorsatzvorwürfen enthalten Rechtsschutzverträge häufig besondere Regelungen oder Ausschlüsse.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann geprüft werden, ob eine Deckungsanfrage sinnvoll ist. Dazu werden regelmäßig Versicherungsnummer, Versicherer, Rechtsschutzvertrag und der konkrete Tatvorwurf benötigt. Erst nach Deckungszusage ist klar, ob und in welchem Umfang die Versicherung eintritt.

Wichtig bei Rechtsschutzversicherung

  • Versicherungsschutz hängt vom konkreten Vertrag ab.
  • Nicht jeder strafrechtliche Vorwurf ist versichert.
  • Eine Deckungsanfrage kann Klarheit schaffen.
  • Selbstbeteiligungen können bestehen.
  • Bei Vorsatzvorwürfen sind besondere Versicherungsbedingungen wichtig.
  • Auch bei Rechtsschutzversicherung sollte der Verteidiger frühzeitig eingeschaltet werden.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können die Versicherungsdaten zusammen mit der Vorladung, dem Strafbefehl oder der Anklage übermittelt werden. Dann kann geprüft werden, ob eine Deckungsanfrage gestellt werden sollte.

Ratenzahlung der Anwaltskosten

In geeigneten Fällen kann eine Ratenzahlung der anwaltlichen Vergütung besprochen werden. Ob und in welchem Umfang eine Ratenzahlung möglich ist, hängt vom konkreten Mandat, vom Aufwand, vom Verfahrensstand und von der getroffenen Honorarvereinbarung ab.

Wichtig ist eine offene Klärung zu Beginn des Mandats. So kann vermieden werden, dass Kostenfragen während eines laufenden Strafverfahrens unklar bleiben. Wenn Sie eine Ratenzahlung benötigen, sprechen Sie dies frühzeitig an.

Kostenfrage offen?

Ob RVG-Abrechnung, Honorarvereinbarung, Rechtsschutzversicherung, Pflichtverteidigung oder Ratenzahlung: Die Kostenfrage sollte früh geklärt werden, damit die Verteidigung strukturiert beginnen kann.

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Pflichtverteidigung: Wann zahlt die Staatskasse?

Pflichtverteidigung bedeutet nicht, dass jeder Beschuldigte wegen geringer Einkünfte automatisch einen kostenlosen Anwalt erhält. Maßgeblich ist, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Die Voraussetzungen sind in § 140 StPO geregelt.

Ein Fall notwendiger Verteidigung kann insbesondere vorliegen, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, Landgericht oder Schöffengericht stattfindet, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird, wenn Untersuchungshaft vollstreckt wird oder wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint.

Ob Pflichtverteidigung in Betracht kommt, muss im Einzelfall geprüft werden. Besteht ein Fall notwendiger Verteidigung, kann der Beschuldigte regelmäßig einen Verteidiger benennen. Die Beiordnung sollte nicht dem Zufall überlassen werden.

Typische Fälle, in denen Pflichtverteidigung zu prüfen ist

  • Untersuchungshaft oder Haftbefehl
  • Vorwurf eines Verbrechens
  • Hauptverhandlung vor Schöffengericht oder Landgericht
  • schwere zu erwartende Rechtsfolge
  • schwierige Sach- oder Rechtslage
  • eingeschränkte Fähigkeit zur Selbstverteidigung
  • Jugendstrafverfahren mit notwendiger Verteidigung
  • umfangreiche oder besonders belastende Verfahren

Wichtig: Die Pflichtverteidigung ist kein allgemeiner Ersatz für eine fehlende Rechtsschutzversicherung. Außerdem bedeutet eine Beiordnung nicht zwingend, dass den Beschuldigten am Ende niemals Kosten treffen. Bei einer Verurteilung können Kostenfragen im Rahmen der Verfahrenskosten relevant werden. Das sollte im Einzelfall besprochen werden.

§ 140 StPO – notwendige Verteidigung |
§ 141 StPO – Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbestellung

Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe und Nebenklage

Der bisher häufig verwendete Begriff „Prozesskostenhilfe im Strafverfahren“ muss sauber unterschieden werden. Für Beschuldigte steht im Strafverfahren regelmäßig nicht die klassische Prozesskostenhilfe wie in Zivilverfahren im Vordergrund, sondern die Pflichtverteidigung bei notwendiger Verteidigung.

Beratungshilfe kann in Straf- und Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz nur für Beratung gewährt werden. Sie ersetzt keine umfassende Verteidigung in einem Strafverfahren und keine Hauptverhandlung.

Anders kann die Lage bei Verletzten beziehungsweise Nebenklägern sein. Für Nebenkläger sieht § 397a StPO unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Rechtsanwalts oder Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts vor. Das betrifft jedoch nicht die Verteidigung eines Beschuldigten, sondern die Vertretung auf Opferseite.

Kurz zusammengefasst

  • Beschuldigter: Prüfung von Pflichtverteidigung nach § 140 StPO.
  • Beratungshilfe: in Strafsachen nur Beratung, keine umfassende Verteidigung.
  • Nebenkläger: Prozesskostenhilfe oder anwaltliche Beiordnung kann nach § 397a StPO in Betracht kommen.
  • Rechtsschutzversicherung: abhängig vom konkreten Vertrag und Tatvorwurf.
  • Wahlverteidigung: gesetzliche Gebühren oder Honorarvereinbarung.

§ 2 BerHG – Beratungshilfe in Strafsachen |
§ 397a StPO – Nebenklage und Prozesskostenhilfe

Kosten bei Strafbefehl

Ein Strafbefehl sollte wegen der kurzen Frist besonders schnell geprüft werden. Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden und wie ein Urteil wirken.

Die Kosten der Verteidigung gegen einen Strafbefehl hängen davon ab, ob nur fristwahrend Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt wird, ob der Einspruch beschränkt werden kann, ob eine Hauptverhandlung zu erwarten ist oder ob eine Einstellung beziehungsweise Reduzierung der Tagessätze erreicht werden soll.

Bei einem Strafbefehl sollte geprüft werden:

  • Wann wurde der Strafbefehl zugestellt?
  • Läuft die Zwei-Wochen-Frist noch?
  • Ist der Tatvorwurf nach Aktenlage tragfähig?
  • Ist die Tagessatzanzahl angemessen?
  • Ist die Tagessatzhöhe richtig berechnet?
  • Drohen Führungszeugnis- oder Berufsfolgen?
  • Ist ein Fahrverbot oder die Fahrerlaubnis betroffen?
  • Ist ein beschränkter Einspruch sinnvoll?

Strafbefehl erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Der Strafbefehl sollte sofort geprüft werden.

Strafbefehl hochladen
FAQ zum Strafbefehl

§ 410 StPO – Einspruch gegen Strafbefehl

Kosten bei Durchsuchung, Beschlagnahme und Handy-Auswertung

Nach einer Durchsuchung oder Beschlagnahme kann der Verteidigungsaufwand deutlich steigen. Häufig müssen Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahmeprotokoll, Sicherstellungen, Datenträger, Handy-Auswertungen, Chatverläufe, Fotos, Videos, Gutachten oder polizeiliche Vermerke geprüft werden.

Gerade wenn Handy, Computer oder geschäftliche Unterlagen betroffen sind, kann die Auswertung aufwendig sein. Gleiches gilt bei BtM-Verfahren, Betrugsvorwürfen, Jugendstrafverfahren, Verkehrsstrafverfahren oder Verfahren mit mehreren Beteiligten.

Kostenrelevante Fragen nach einer Durchsuchung

  • Welche Gegenstände wurden mitgenommen?
  • Wurde der Beschlagnahme widersprochen?
  • Gibt es einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss?
  • Sind Handy oder Datenträger betroffen?
  • Müssen Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme geprüft werden?
  • Ist eine Herausgabe oder Kopie von Daten erforderlich?
  • Ist eine umfangreiche Akten- oder Datenauswertung zu erwarten?

Kostenrelevante Besonderheiten bei BtM-Verfahren

Kosten im Jugendstrafrecht

Auch im Jugendstrafrecht hängen die Kosten vom konkreten Verfahren ab. Eine einfache Beratung nach einer Vorladung verursacht anderen Aufwand als ein Verfahren mit Jugendgerichtshilfe, Hauptverhandlung, mehreren Beteiligten, BtM-Vorwurf, Durchsuchung oder drohendem Jugendarrest.

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist häufig nicht nur die rechtliche Bewertung entscheidend. Wichtig sind auch Schule, Ausbildung, Eltern, Jugendgerichtshilfe, Entwicklung, mögliche Auflagen und die Frage, wie schwerwiegende Folgen vermieden werden können.

Im Jugendstrafrecht können kostenrelevant sein:

  • Besprechungen mit Jugendlichen und Eltern
  • Akteneinsicht und Auswertung
  • Kommunikation mit Jugendgerichtshilfe
  • Vorbereitung einer Einlassung
  • Prüfung einer Einstellung
  • Vorbereitung auf Jugendgericht und Hauptverhandlung
  • Prüfung von Schul-, Ausbildungs- oder Führerscheinfolgen

Mehr zum zertifizierten Verteidiger für Jugendstrafrecht

Welche weiteren Kosten können im Strafverfahren entstehen?

Neben den Anwaltskosten können in Strafverfahren weitere Kosten entstehen. Dazu gehören je nach Verfahren Gerichtskosten, Auslagen, Sachverständigenkosten, Zeugenentschädigungen, Kosten für Übersetzungen, Kopien, Aktenversand, Reisekosten oder Kosten im Zusammenhang mit Vollstreckung und Nebenfolgen.

Ob solche Kosten entstehen und wer sie am Ende trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens und der konkreten gerichtlichen Entscheidung ab. Bei Freispruch, Einstellung, Verurteilung oder Rücknahme eines Rechtsmittels können unterschiedliche Kostenfolgen gelten. Diese Fragen sollten im konkreten Verfahren gesondert geprüft werden.

Warum frühe Kostenklärung sinnvoll ist

Eine gute Verteidigung benötigt Planung. Dazu gehört auch eine klare Kostenstruktur. Wenn frühzeitig geklärt wird, welche Tätigkeit beauftragt wird, welche Abrechnungsform gilt und ob Versicherung, Pflichtverteidigung oder Ratenzahlung in Betracht kommen, kann die Verteidigung ohne unnötige Unsicherheit beginnen.

Gleichzeitig gilt: Die Kostenfrage sollte nicht dazu führen, dass bei kurzen Fristen oder akuten Maßnahmen zu lange abgewartet wird. Bei Strafbefehl, Durchsuchung, Haftbefehl, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung kann schnelles Handeln erforderlich sein.

Häufige Fragen zu den Kosten der Strafverteidigung

Was kostet ein Strafverteidiger?

Das hängt vom Tatvorwurf, Verfahrensstand, Umfang der Akte, Schwierigkeit der Sache und dem beauftragten Tätigkeitsumfang ab. Möglich sind gesetzliche Gebühren nach RVG oder eine Honorarvereinbarung.

Kann ich vorab erfahren, welche Kosten entstehen?

Ja. Nach erster Schilderung des Vorwurfs und Prüfung der vorhandenen Unterlagen kann besprochen werden, welche Kostenstruktur sinnvoll ist und welche Abrechnungsform in Betracht kommt.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Das hängt vom Vertrag und vom konkreten Tatvorwurf ab. Eine Deckungsanfrage kann klären, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht.

Kann ich in Raten zahlen?

In geeigneten Fällen kann eine Ratenzahlung besprochen werden. Das hängt vom konkreten Mandat, vom Aufwand und von der Honorarvereinbarung ab.

Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger kommt in Fällen notwendiger Verteidigung in Betracht. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach § 140 StPO. Das Einkommen ist nicht der entscheidende Anknüpfungspunkt.

Gibt es Prozesskostenhilfe für Beschuldigte?

Für Beschuldigte steht im Strafverfahren regelmäßig nicht die klassische Prozesskostenhilfe wie im Zivilprozess im Vordergrund, sondern die Pflichtverteidigung bei notwendiger Verteidigung. Beratungshilfe ist in Strafsachen nur für Beratung vorgesehen. Für Nebenkläger kann Prozesskostenhilfe nach § 397a StPO in Betracht kommen.

Was kostet die Verteidigung gegen einen Strafbefehl?

Das hängt davon ab, ob nur Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt wird, ob eine Hauptverhandlung stattfindet oder ob eine beschränkte Lösung möglich ist. Wegen der kurzen Frist sollte ein Strafbefehl sofort geprüft werden.

Muss ich auch zahlen, wenn das Verfahren eingestellt wird?

Das hängt von der Abrechnungsform, vom Verfahrensstand und von der Kostenentscheidung ab. Die anwaltliche Tätigkeit entsteht unabhängig davon, ob später eine Einstellung erreicht wird. Kostenfolgen sollten im Einzelfall besprochen werden.

Kontakt zur Kostenklärung

Kosten der Strafverteidigung klären

Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage, einen Durchsuchungsbeschluss oder eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten haben, können Sie die Unterlagen über das Kontaktformular übermitteln. Danach kann besprochen werden, welcher Aufwand zu erwarten ist und welche Kostenstruktur in Betracht kommt.

Mobil: 0163 / 777 9322

E-Mail: mail@rechtsanwalt-strafverfahren.de

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Darmstädter Straße 4

64521 Groß-Gerau

Telefon: 06152 / 978 9378

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Autor und Verantwortlicher: Rechtsanwalt Thomas Hohneck, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht. Diese Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Die Kosten einer Strafverteidigung hängen vom konkreten Tatvorwurf, dem Verfahrensstand, dem Umfang der Tätigkeit, möglichen Fristen, der Beweislage und der gewählten Abrechnungsform ab.