Rechtsanwalt Thomas Hohneck – Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz
Fachanwalt für Strafrecht -Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht
Rechtsanwalt Thomas Hohneck – Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz
Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht. Er verteidigt Beschuldigte in Strafverfahren in Groß-Gerau, Mainz und Umgebung – insbesondere bei Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl, Anklage, Betäubungsmittelvorwürfen, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und allgemeinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Im Strafrecht kommt es häufig auf die ersten Schritte an. Wer eine Vorladung erhält, von einer Durchsuchung betroffen ist, einen Strafbefehl zugestellt bekommt oder mit einer Anklage konfrontiert wird, sollte nicht vorschnell aussagen. Eine belastbare Verteidigungsstrategie setzt regelmäßig voraus, dass zunächst Akteneinsicht genommen und die Beweislage geprüft wird.
Als Fachanwalt für Strafrecht vertritt Rechtsanwalt Thomas Hohneck Mandanten mit Kanzleistandorten in Groß-Gerau und Mainz. Ziel der Verteidigung ist es, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, unbedachte Aussagen zu vermeiden und die strafrechtlichen sowie persönlichen Folgen des Verfahrens so weit wie möglich zu begrenzen.
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Fachanwalt für Strafrecht: Spezialisierte Verteidigung im Strafverfahren
Der Titel Fachanwalt für Strafrecht steht für besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht. Rechtsanwalt Thomas Hohneck hat den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht absolviert und führt seit 2011 den Titel Fachanwalt für Strafrecht.
Strafverteidigung unterscheidet sich grundlegend von anderen Rechtsgebieten. Beschuldigte befinden sich häufig in einer belastenden Ausnahmesituation. Gleichzeitig arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht mit einer Ermittlungsakte, die Betroffene selbst zunächst nicht kennen. Deshalb ist es im Strafverfahren besonders wichtig, frühzeitig anwaltlich einzugreifen, Akteneinsicht zu beantragen und keine vorschnellen Angaben zur Sache zu machen.
Typische strafrechtliche Mandate
- Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge
- Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder Bedrohung
- Durchsuchung, Beschlagnahme und Handy-Auswertung
- Strafbefehl und Einspruch gegen Strafbefehl
- Anklage und gerichtliche Hauptverhandlung
- Betäubungsmittelstrafrecht und Cannabis-Verfahren
- Jugendstrafrecht und Verfahren gegen Heranwachsende
- Verkehrsstrafrecht, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Pflichtverteidigung und notwendige Verteidigung
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FAQ Strafrecht und Strafverteidigung
Wann sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren?
Ein Strafverteidiger sollte möglichst früh eingeschaltet werden. Das gilt nicht erst, wenn eine Anklage erhoben wurde oder ein Gerichtstermin bevorsteht. Bereits die erste Reaktion auf eine Vorladung, Durchsuchung oder Anhörung kann den weiteren Verlauf des Strafverfahrens beeinflussen.
Sie sollten anwaltliche Hilfe einholen, wenn:
- Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben,
- Ihnen mitgeteilt wurde, dass gegen Sie ermittelt wird,
- Ihre Wohnung, Geschäftsräume, Ihr Fahrzeug oder Ihre Person durchsucht wurden,
- Ihr Handy, Computer oder andere Datenträger beschlagnahmt wurden,
- Sie einen Strafbefehl erhalten haben,
- Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde,
- ein Haftbefehl, eine Festnahme oder Untersuchungshaft im Raum steht,
- Sie als Zeuge geladen wurden und eine Selbstbelastung befürchten,
- Ihr Kind oder ein Heranwachsender eine Vorladung im Jugendstrafverfahren erhalten hat.
Wichtig: Als Beschuldigter sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Es ist regelmäßig der erste Schritt zu einer geordneten Verteidigung.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck prüft zunächst die Verfahrenssituation, nimmt Kontakt mit den zuständigen Stellen auf, beantragt Akteneinsicht und bespricht anschließend mit Ihnen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
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Vita von Rechtsanwalt Thomas Hohneck
Der berufliche Werdegang von Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist durch eine frühe und konsequente Spezialisierung im Strafrecht geprägt. Die folgenden Stationen zeigen Ausbildung, Zulassung, Fachanwaltschaft und die Entwicklung der Kanzleistandorte in Mainz und Groß-Gerau.
- 1979: geboren in Köln
- 1999: Abitur in Groß-Gerau
- 1999: Wehrdienst bei der Bundeswehr in Kastellaun und Mainz
- 2000: Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Speyer
- 2005: Erstes Staatsexamen
- 2007: Zweites Staatsexamen
- 2008: Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- 2008: Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht
- 2009: Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Verkehrsrecht
- 2009: Gründung einer Strafrechtskanzlei in Mainz
- 2011: Verleihung des Titels Fachanwalt für Strafrecht
- 2013: Gründung einer Strafrechtskanzlei in Groß-Gerau
- 2017: Verleihung des Titels Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht
Diese Entwicklung zeigt den Schwerpunkt der Kanzlei: Strafverteidigung mit regionaler Verankerung in Groß-Gerau und Mainz sowie besonderer Erfahrung im Jugendstrafrecht.
Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht
Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Jugendstrafrecht. Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist seit 2017 zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht. Diese Spezialisierung ist insbesondere relevant, wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe oder Jugendgericht konfrontiert werden.
Jugendstrafrecht ist nicht nur ein „milderes Strafrecht“. Es folgt eigenen Regeln und stellt die Entwicklung des jungen Menschen in den Mittelpunkt. Gleichzeitig können die Folgen erheblich sein: Arbeitsauflagen, Weisungen, Jugendarrest, Jugendstrafe, Auswirkungen auf Schule, Ausbildung, Führerschein oder spätere berufliche Chancen.
Verteidigung im Jugendstrafverfahren
- Beratung von Jugendlichen, Heranwachsenden und Eltern
- Prüfung der Vorladung und des Beschuldigtenstatus
- Akteneinsicht und Auswertung der Ermittlungsakte
- Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Gericht und Jugendgerichtshilfe
- Vorbereitung auf Vernehmung, Hauptverhandlung und mögliche Auflagen
- Vermeidung unnötiger Belastungen für Schule, Ausbildung und Zukunft
Gerade Eltern sollten nach einer polizeilichen Vorladung ihres Kindes nicht vorschnell selbst mit der Polizei kommunizieren. Zunächst sollte geklärt werden, ob das Kind als Beschuldigter geführt wird, welche Vorwürfe im Raum stehen und ob eine Aussage überhaupt sinnvoll ist.
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Kontakt für Eltern und Jugendliche
Arbeitsweise in der Strafverteidigung
Eine wirksame Strafverteidigung beginnt nicht mit einer spontanen Aussage, sondern mit Struktur. Entscheidend ist, den Tatvorwurf, die Beweislage, mögliche Verfahrensfehler und die persönlichen Folgen des Verfahrens genau zu prüfen.
1. Ersteinschätzung und Sicherung der Verteidigung
Zunächst wird geklärt, welches Schreiben vorliegt: Vorladung, Anhörung, Strafbefehl, Anklage, Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahmeprotokoll oder Ladung zur Hauptverhandlung. Dabei werden Fristen, Aktenzeichen, zuständige Behörde und Verfahrensstand geprüft.
2. Keine Aussage ohne Akteneinsicht
In den meisten Fällen ist es nicht sinnvoll, vor Akteneinsicht Angaben zur Sache zu machen. Erst die Ermittlungsakte zeigt, welche Beweise tatsächlich vorliegen und worauf Polizei oder Staatsanwaltschaft den Tatverdacht stützen.
3. Akteneinsicht und Auswertung
Nach Akteneinsicht werden Anzeigen, Vermerke, Zeugenaussagen, Gutachten, Chatverläufe, Durchsuchungsunterlagen, Beschlagnahmen und sonstige Beweise ausgewertet. Danach kann entschieden werden, ob eine Stellungnahme, ein Einstellungsantrag, ein Einspruch, ein Beweisantrag oder eine gerichtliche Verteidigung sinnvoll ist.
4. Verteidigungsziel festlegen
Je nach Sachlage kann das Ziel eine Einstellung des Verfahrens, eine Reduzierung des Tatvorwurfs, ein Freispruch, eine milde Sanktion, die Vermeidung einer Eintragung, der Erhalt der Fahrerlaubnis oder die Begrenzung persönlicher Nebenfolgen sein.
Häufige Fragen zum Strafverfahren |
Kosten der Strafverteidigung
Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Groß-Gerau
Der Kanzleistandort in Groß-Gerau befindet sich in der Darmstädter Straße 4, 64521 Groß-Gerau. Die Kanzlei ist für Mandanten aus Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Nauheim, Trebur, Ginsheim-Gustavsburg und dem Kreis Groß-Gerau gut erreichbar.
Am Standort Groß-Gerau verteidigt Rechtsanwalt Thomas Hohneck insbesondere bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage, Durchsuchung, Beschlagnahme, Betäubungsmittelvorwurf, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und allgemeinen Strafverfahren.
Kontakt Groß-Gerau
Rechtsanwalt Thomas Hohneck
Fachanwalt für Strafrecht
Darmstädter Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefon: 06152 / 978 9378
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Mainz
Der Kanzleistandort in Mainz befindet sich in der Rheinallee 3a, 55116 Mainz. Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Mandanten in Mainz und Umgebung bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, gerichtlichen Verfahren und akuten strafprozessualen Maßnahmen.
Gerade in Strafsachen ist kurzfristige Erreichbarkeit wichtig. Wer eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder einen Durchsuchungsbeschluss erhalten hat, sollte zunächst keine Angaben zur Sache machen und die Unterlagen anwaltlich prüfen lassen.
Kontakt Mainz
Rechtsanwalt Thomas Hohneck
Fachanwalt für Strafrecht
Rheinallee 3a
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 880 8677
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Betäubungsmittelstrafrecht und Cannabis-Verfahren
Ein weiterer wichtiger Bereich der Strafverteidigung sind Verfahren wegen Betäubungsmitteln. In der Praxis geht es häufig um Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe, Anbau, Kurierfahrten, Durchsuchungen, Handy-Auswertungen, Chatverläufe oder den Vorwurf einer nicht geringen Menge.
Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes ist bei Cannabisfällen besonders sorgfältig zu prüfen, ob ein erlaubter Umgang, eine Ordnungswidrigkeit oder eine strafbare Handlung im Raum steht. Bei anderen Betäubungsmitteln bleibt das BtMG maßgeblich. In allen Fällen gilt: Die Verteidigung sollte nicht auf Vermutungen, sondern auf Akteneinsicht und Beweisauswertung beruhen.
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Bewertungen und Mandantenerfahrungen
Vertrauen ist im Strafrecht besonders wichtig. Beschuldigte wenden sich häufig in einer belastenden Situation an einen Strafverteidiger. Sie müssen darauf vertrauen können, dass ihre Angelegenheit vertraulich, zügig und fachlich fundiert bearbeitet wird.
Mandantenbewertungen können einen ersten Eindruck vermitteln, wie frühere Mandanten die anwaltliche Vertretung erlebt haben. Bewertungen ersetzen keine individuelle Beratung, können aber ein zusätzliches Vertrauenssignal sein.
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Hinweis: In Strafverfahren hängt das Ergebnis immer vom konkreten Tatvorwurf, der Beweislage, dem Verfahrensstand und den persönlichen Umständen ab. Eine frühere Bewertung erlaubt keine Garantie für den Ausgang eines anderen Verfahrens.
Strafrechtliche Hilfe in Groß-Gerau und Mainz
Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage, einen Durchsuchungsbeschluss oder ein anderes Schreiben in einem Strafverfahren erhalten haben, sollten Sie zeitnah reagieren. Machen Sie als Beschuldigter zunächst keine Angaben zur Sache und lassen Sie die Unterlagen anwaltlich prüfen.
Sofortkontakt
Mobil: 0163 / 777 9322
E-Mail: mail@rechtsanwalt-strafverfahren.de
Büro Groß-Gerau
Darmstädter Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefon: 06152 / 978 9378
Büro Mainz
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Telefon: 06131 / 880 8677
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Über das Kontaktformular können Sie Vorladung, Strafbefehl, Anklage, Durchsuchungsbeschluss oder andere Unterlagen übermitteln. Achten Sie darauf, dass Aktenzeichen, Behörde, Datum, Fristen und Zustellungsvermerke gut lesbar sind.
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