Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz
Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder eine Durchsuchung erlebt? Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Sie als Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz. Schwerpunkte sind allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Strafbefehle, Durchsuchungen und Hauptverhandlungen.
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Soforthilfe im Strafverfahren
Eine Vorladung der Polizei, eine Durchsuchung der Wohnung, eine Festnahme, ein Strafbefehl oder eine Anklage sind für Betroffene regelmäßig eine Ausnahmesituation. Gerade in dieser frühen Phase entscheidet sich häufig, welchen Verlauf das Strafverfahren nimmt. Deshalb gilt: Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache, unterschreiben Sie keine Erklärungen ohne rechtliche Prüfung und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger auf.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Sie als Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz in allen Phasen des Strafverfahrens. Ob Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, ob Ermittlungsbeamte bei Ihnen erschienen sind, ob Unterlagen, Handy oder Computer beschlagnahmt wurden oder ob bereits ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt: Entscheidend ist zunächst die Akteneinsicht. Erst wenn bekannt ist, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise die Ermittlungsbehörden haben, kann eine sachgerechte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Bei einer Durchsuchung oder Festnahme ist schnelles Handeln besonders wichtig. Schweigen Sie zum Tatvorwurf und verlangen Sie anwaltlichen Beistand. Auch bei einem Strafbefehl sollten Sie nicht abwarten: Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Wird diese Frist versäumt, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden und wie ein Urteil wirken.
Als Strafverteidiger in Groß-Gerau und Mainz prüft Rechtsanwalt Hohneck für Sie die Vorwürfe, beantragt Akteneinsicht, bewertet die Beweislage und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte. Ziel ist eine frühzeitige, klare und konsequente Verteidigung – möglichst bevor durch unbedachte Aussagen oder Fristversäumnisse Nachteile entstehen.
Jetzt Kontakt aufnehmen: Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder einen Durchsuchungsbeschluss erhalten haben, rufen Sie mich gerne an oder senden Sie das Dokument über das Kontaktformular.
Schwerpunkte der Strafverteidigung
Allgemeines Strafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Jugendstrafrecht
Strafbefehl
Durchsuchung/Beschlagnahme
Pflichtverteidigung
Strafverteidiger in Groß-Gerau
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Hohneck befindet sich in der Darmstädter Straße 4, 64521 Groß-Gerau, zentral im Herzen der Stadt. Für Mandantinnen und Mandanten aus Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Nauheim, Trebur, Ginsheim-Gustavsburg und dem gesamten Kreis Groß-Gerau ist die Kanzlei gut erreichbar – sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß.
Gerade im Strafverfahren ist ein kurzfristig erreichbarer Strafverteidiger vor Ort ein erheblicher Vorteil. Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben, von einer Durchsuchung betroffen waren, ein Strafbefehl zugestellt wurde oder bereits eine Anklage vorliegt, sollte frühzeitig geklärt werden, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Rechtsanwalt Thomas Hohneck übernimmt als Fachanwalt für Strafrecht die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, beantragt Akteneinsicht und prüft anschließend die Verteidigungsmöglichkeiten.
Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kanzlei, unter anderem am Marktplatz, in der Frankfurter Straße oder direkt vor der Tür. Dadurch sind auch kurzfristige Besprechungstermine in der Kanzlei Groß-Gerau unkompliziert möglich.
Telefonisch erreichen Sie das Büro Groß-Gerau unter 06152 / 978 9378.
In dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten kann zudem die Mobilnummer 0163 / 777 9322 genutzt werden.
Strafverteidiger in Mainz
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Hohneck in Mainz befindet sich in der Rheinallee 3a, 55116 Mainz – direkt am Rheinufer und nur wenige Meter vom Amtsgericht Mainz und Landgericht Mainz entfernt. Diese Lage ist für Strafverfahren in Mainz ein wichtiger praktischer Vorteil: Besprechungen in der Kanzlei, Termine bei Gericht und kurzfristige Abstimmungen lassen sich schnell und effizient miteinander verbinden.
Wer eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder einen Durchsuchungsbeschluss erhalten hat, sollte nicht unvorbereitet mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht kommunizieren. Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Sie als Fachanwalt für Strafrecht in Mainz in Ermittlungsverfahren, Strafbefehlsverfahren und gerichtlichen Hauptverhandlungen. Zunächst wird Akteneinsicht beantragt. Erst danach kann belastbar beurteilt werden, ob eine Einstellung des Verfahrens, ein Einspruch gegen den Strafbefehl, eine Stellungnahme zur Anklage oder eine andere Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Parkmöglichkeiten bestehen in der Nähe des Gerichts sowie gegenüber der Kanzlei im Parkhaus Rheinufer. Das Büro Mainz erreichen Sie telefonisch unter 06131 / 880 8677.
In dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten können Sie sich außerdem unter 0163 / 777 9322 melden.
Warum Thomas Hohneck?
Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist seit 2011 Fachanwalt für Strafrecht und somit seit vielen Jahren ausschließlich in der Strafverteidigung tätig. Die Strafrechtskanzlei besteht seit 2009 in Mainz und seit 2013 zusätzlich in Groß-Gerau. Seit 2017 ist Rechtsanwalt Hohneck außerdem zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht.
Diese Spezialisierung ist im Strafverfahren besonders wichtig. Ob Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl, Anklage, BtM-Verfahren oder Jugendstrafrecht: Entscheidend ist eine frühe, klare und taktisch richtige Verteidigung. Rechtsanwalt Hohneck beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und bespricht mit Ihnen, welche Schritte im konkreten Verfahren sinnvoll sind.
Bewertungen und Erfahrungen von Mandanten
Die Wahl des richtigen Strafverteidigers ist Vertrauenssache. Gerade im Strafverfahren befinden sich Mandantinnen und Mandanten häufig in einer belastenden Situation: Eine Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder eine Anklage werfen viele Fragen auf und können erhebliche persönliche, berufliche und familiäre Folgen haben. Umso wichtiger ist es, einen Verteidiger zu beauftragen, der erreichbar ist, die Lage verständlich erklärt und die Verteidigung konsequent vorbereitet.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck wird auf anwalt.de von Mandantinnen und Mandanten bewertet. Die dort veröffentlichten Bewertungen geben einen Eindruck davon, wie frühere Mandanten die Beratung, Erreichbarkeit, fachliche Arbeit und Verteidigung durch Rechtsanwalt Hohneck erlebt haben.
Wenn Sie sich vor einer Kontaktaufnahme ein Bild von der Arbeit der Kanzlei machen möchten, können Sie die Bewertungen auf anwalt.de einsehen. Bitte beachten Sie: Die Bewertungen werden auf anwalt.de veröffentlicht und dort verwaltet. Auf dieser Website wird deshalb lediglich auf das externe Bewertungsprofil verlinkt.
Profil Thomas Hohneck auf Anwalt.de
FAQ
Häufige Fragen im Strafverfahren
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei in der Regel nicht folgen, wenn die Ladung nur von der Polizei stammt. Sie sind auch nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens ist Schweigen häufig der wichtigste Schutz. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen. Deshalb sollten Sie vor einer Aussage zunächst anwaltlichen Rat einholen.
Mehr zur Vorladung im Strafverfahren
Was soll ich bei einer Durchsuchung tun?
Bei einer Durchsuchung sollten Sie ruhig bleiben, keine Angaben zum Tatvorwurf machen und keine Unterlagen freiwillig herausgeben, ohne dies vorher anwaltlich prüfen zu lassen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und notieren Sie, welche Gegenstände beschlagnahmt werden. Wenn Handy, Computer, Unterlagen oder Datenträger mitgenommen werden, sollte zeitnah ein Strafverteidiger eingeschaltet werden. Rechtsanwalt Thomas Hohneck prüft, ob die Durchsuchung und Beschlagnahme rechtmäßig waren und welche Schritte gegen die Maßnahmen möglich sind.
Mehr zu Durchsuchung und Beschlagnahme
Was tun bei einem Strafbefehl?
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, müssen Sie schnell handeln. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. Wird kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden und wie ein Urteil wirken. Das kann Geldstrafe, Eintragungen im Führungszeugnis, Fahrerlaubnisfolgen oder berufliche Nachteile nach sich ziehen. Deshalb sollte der Strafbefehl sofort anwaltlich geprüft werden. Häufig lässt sich nach Akteneinsicht beurteilen, ob ein Einspruch sinnvoll ist und ob eine Einstellung, Reduzierung der Tagessätze oder andere Lösung erreicht werden kann.
Was droht bei BtM?
In Verfahren wegen Betäubungsmitteln hängen die möglichen Folgen stark vom konkreten Vorwurf ab. Entscheidend ist unter anderem, ob es um Besitz, Erwerb, Handel, Einfuhr oder Abgabe geht, welche Substanz betroffen ist, welche Menge festgestellt wurde und ob eine sogenannte nicht geringe Menge im Raum steht. Neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe können auch Nebenfolgen drohen, etwa Probleme mit der Fahrerlaubnis oder eine MPU. Deshalb sollte in BtM-Verfahren frühzeitig Akteneinsicht beantragt und geprüft werden, ob die Durchsuchung, Beschlagnahme, Wirkstoffbestimmung und Beweislage angreifbar sind.
Wann gilt Jugendstrafrecht?
Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn die persönliche Reife oder die Art der Tat dafür spricht. Im Jugendstrafrecht steht nicht allein die Strafe im Vordergrund, sondern vor allem der Erziehungsgedanke. Trotzdem können die Folgen erheblich sein, etwa Auflagen, Arbeitsstunden, Jugendarrest oder in schweren Fällen Jugendstrafe. Auch Auswirkungen auf Schule, Ausbildung, Führerschein oder berufliche Zukunft müssen frühzeitig berücksichtigt werden. Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist seit 2017 zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht und verteidigt Jugendliche und Heranwachsende in Mainz und Groß-Gerau.