Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht

Das Strafrecht ist vielschichtig. Eine besondere Herausforderung stellt das Jugendstrafrecht dar. Die Unterschiede zum herkömmlichen „Erwachsenenstrafrecht“ sind enorm. Lassen Sie sich daher von einem Verteidiger vertreten, der auch die besonderen Anforderungen des Jugendstrafrechts kennt und sich hierauf spezialisiert hat.

Als Beleg meiner besonderen Kenntnisse im Bereich des Jugendstrafrechts hat mir der Verband der Deutschen Strafverteidiger im Jahr 2017 den Titel des Zertifizierten Verteidigers für Jugendstrafrecht verliehen.

Voraussetzung der Erlangung dieses Titels ist zunächst das Führen des Titels Fachanwalt für Strafrecht. Die Verleihung kann also nur an einen Rechtsanwalt erfolgen, der bereits Fachanwalt für Strafrecht ist.

Darüber hinaus muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er gerade im Bereich der Jugendstrafrechts über besondere Kenntnisse verfügt.

Er muss nachweisen, dass er eine bestimmte Anzahl an Fällen in diesem besonderen Bereich der Strafverteidigung gemeistert hat.

Weiter muss er sich jedes Jahr gerade im Bereich des Jugendstrafrechts fortbilden, so dass gewährleistet ist, dass der Verteidiger für Jugendstrafrecht neueste Entwicklungen der Rechtsprechung kennt und Ihnen oder Ihrem Sohn/Ihrer Tochter die bestmögliche Beratung in diesem Bereich zukommen lassen kann.

Kontaktieren Sie daher nicht irgendeinen Anwalt, der Sie vielleicht zuvor bei einem miet- oder arbeitsrechtlichen Problem beraten hat. Kontaktieren Sie einen Fachmann. Ich helfe Ihnen gerne. Gemeinsam stellen wir uns der Herausforderung des Jugendstrafprozesses.