Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Mainz

Strafverteidigung in Mainz – schnelle Hilfe bei Ermittlungsverfahren

Wenn gegen Sie in Mainz ein Ermittlungsverfahren geführt wird, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das gilt insbesondere, wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben, Ihre Wohnung oder Geschäftsräume durchsucht wurden, ein Strafbefehl zugestellt wurde oder Ihnen bereits eine Anklage vorliegt. In allen diesen Situationen können bereits die ersten Entscheidungen erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Strafverfahrens haben.

Vorladung erhalten? Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Rechtsanwalt Thomas Hohneck prüft nach Akteneinsicht die nächsten Schritte.

Büro Mainz: 06131 / 880 8677 | Dringend mobil: 0163 / 777 9322

Durchsuchung/Beschlagnahme? Keine Angaben zum Tatvorwurf machen, Beschlagnahme widersprechen und die Maßnahme anwaltlich prüfen lassen.

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Strafbefehl prüfen lassen? Die Einspruchsfrist ist kurz. Lassen Sie Strafbefehl, Tagessätze und Nebenfolgen sofort anwaltlich prüfen.

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Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Sie müssen sich nicht selbst belasten und sollten ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Erklärung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht abgeben. Gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens ist häufig noch unklar, welche Beweise tatsächlich vorliegen, welche Angaben Zeugen gemacht haben und wie die Ermittlungsbehörden den Sachverhalt bewerten. Deshalb ist es regelmäßig der richtige erste Schritt, zunächst zu schweigen und über einen Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen zu lassen.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Sie als Fachanwalt für Strafrecht in Mainz bei Ermittlungsverfahren, Vorladungen, Durchsuchungen, Strafbefehlen, Anklagen und gerichtlichen Hauptverhandlungen. Er übernimmt die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, beantragt Akteneinsicht und bespricht mit Ihnen anschließend die Verteidigungsstrategie. Ziel ist eine frühe, klare und konsequente Verteidigung, bevor durch unbedachte Aussagen, Fristversäumnisse oder voreilige Erklärungen Nachteile entstehen.

Kanzlei nahe Amtsgericht und Landgericht Mainz

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Hohneck in Mainz befindet sich in der Rheinallee 3a, 55116 Mainz. Der Standort liegt direkt am Rheinufer und nur wenige Meter vom Amtsgericht Mainz und Landgericht Mainz entfernt. Diese Lage ist gerade in Strafverfahren ein praktischer Vorteil: Besprechungen in der Kanzlei, gerichtliche Termine und kurzfristige Abstimmungen können ohne lange Wege miteinander verbunden werden.

Für Mandantinnen und Mandanten aus Mainz, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim, Wiesbaden, Ingelheim, Nieder-Olm, Bodenheim, Nackenheim, Ginsheim-Gustavsburg und der gesamten Region ist der Standort gut erreichbar. Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift oder einen Durchsuchungsbeschluss erhalten haben, können die Unterlagen kurzfristig in der Kanzlei besprochen oder über das Kontaktformular übermittelt werden.

Parkmöglichkeiten bestehen in der Nähe des Gerichts sowie gegenüber der Kanzlei im Parkhaus Rheinufer. Dadurch ist die Kanzlei auch mit dem Auto gut erreichbar. Telefonisch erreichen Sie das Büro Mainz unter 06131 / 880 8677. In dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten steht außerdem die Mobilnummer 0163 / 777 9322 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Standort finden Sie hier:

Strafverteidiger in Mainz: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/ihr-rechtsanwalt-in-mainz/

Kontakt zur Kanzlei: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/kontakt/

Strafverteidigung in Mainz, Budenheim, Alzey, Oppenheim, Nieder-Olm und Umgebung

Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte nicht nur in Groß-Gerau und im Rhein-Main-Gebiet, sondern auch in Mainz und im rheinhessischen Umfeld. Für Mandanten aus Mainz, Budenheim, Bodenheim, Nackenheim, Nieder-Olm, Ober-Olm, Zornheim, Nierstein, Oppenheim und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist insbesondere das Amtsgericht Mainz von Bedeutung. Zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Mainz gehören die Stadt Mainz, die Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinden Bodenheim, Nieder-Olm und Rhein-Selz.

Bei schwereren Strafsachen, Berufungen, Schwurgerichtssachen, Wirtschaftsstrafverfahren oder bestimmten Haftsachen kann außerdem das Landgericht Mainz zuständig sein. Der Landgerichtsbezirk Mainz umfasst die Amtsgerichtsbezirke Alzey, Bingen am Rhein, Mainz und Worms. Damit können auch Verfahren mit Bezug zu Ingelheim am Rhein, Bingen, Alzey, Worms, Mainz-Bingen und Alzey-Worms in den Zuständigkeitsbereich der Strafjustiz in Mainz fallen. Die Staatsanwaltschaft Mainz ist regelmäßig für Strafsachen im Landgerichtsbezirk Mainz zuständig, soweit keine besondere Sonderzuständigkeit eingreift.

In Haftsachen ist für Mainz und den Landgerichtsbezirk Mainz insbesondere die Justizvollzugsanstalt Rohrbach in Wöllstein praktisch bedeutsam. Dort wird Untersuchungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Mainz vollzogen. In Jugendstrafsachen kann zudem die Jugendstrafanstalt Schifferstadt relevant werden, insbesondere bei Untersuchungshaft gegen männliche Jugendliche oder Heranwachsende aus Rheinland-Pfalz. Bei Jugendarrest kommt außerdem die Jugendarrestanstalt Worms in Betracht.

Wer eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage, einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl mit Bezug zu Mainz, Budenheim, Bodenheim, Nieder-Olm, Nierstein, Oppenheim, Ingelheim, Bingen, Alzey, Worms oder der JVA Rohrbach erhalten hat, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und ohne vorherige Akteneinsicht keine Angaben zur Sache machen.

Schwerpunkte in Mainz

Allgemeines Strafrecht

Im allgemeinen Strafrecht geht es häufig um Vorwürfe wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung, Unfallflucht oder andere Delikte des täglichen Lebens. Für Beschuldigte ist entscheidend, frühzeitig zu wissen, welche Rechte sie haben und welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Eine Aussage gegenüber der Polizei sollte regelmäßig erst nach Akteneinsicht und anwaltlicher Beratung erfolgen.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte in Mainz in allen Phasen des Strafverfahrens. Er prüft den Tatvorwurf, beantragt Akteneinsicht, bewertet die Beweislage und entwickelt anschließend eine Verteidigungsstrategie. Je nach Sachlage kann es darum gehen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, eine Hauptverhandlung vorzubereiten, entlastende Umstände herauszuarbeiten oder strafrechtliche und berufliche Folgen möglichst gering zu halten.

Weitere Informationen:

Strafrecht: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/strafrecht/

BtM / Betäubungsmittelstrafrecht

Verfahren wegen Betäubungsmitteln gehören zu den besonders sensiblen Bereichen des Strafrechts. Bereits der Besitz kleiner Mengen kann ein Ermittlungsverfahren auslösen. Schwerer wiegen Vorwürfe des Handeltreibens, der Einfuhr, der Abgabe, des Besitzes nicht geringer Mengen oder der Beteiligung an größeren BtM-Geschäften. Häufig kommen Durchsuchungen, Beschlagnahmen von Handy und Datenträgern, Chat-Auswertungen, Aussagen anderer Beschuldigter oder verdeckte Ermittlungsmaßnahmen hinzu.

In BtM-Verfahren sollte ohne Akteneinsicht keine Aussage gemacht werden. Entscheidend sind unter anderem Substanz, Menge, Wirkstoffgehalt, Rolle des Beschuldigten und die Frage, ob die Beweise rechtmäßig erhoben und tragfähig sind. Außerdem können neben der strafrechtlichen Sanktion weitere Folgen drohen, etwa Probleme mit der Fahrerlaubnis, eine MPU oder berufliche Nachteile.

Jugendstrafrecht

Jugendstrafverfahren betreffen nicht nur den konkreten Tatvorwurf, sondern oft auch Schule, Ausbildung, Familie, Führerschein und die weitere persönliche Entwicklung. Deshalb ist in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende eine spezialisierte Verteidigung besonders wichtig. Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann Jugendstrafrecht ebenfalls angewendet werden, wenn die persönliche Reife oder die Art der Tat dafür spricht.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist seit 2017 zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht. Er verteidigt Jugendliche und Heranwachsende in Mainz und prüft, welche rechtlichen, persönlichen und sozialen Gesichtspunkte im konkreten Verfahren berücksichtigt werden müssen. Gerade Eltern sollten nach einer polizeilichen Vorladung nicht vorschnell selbst mit der Polizei kommunizieren, sondern zunächst anwaltlich klären lassen, wie das Verfahren einzuordnen ist.

Mehr dazu:

https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/zertifizierter-verteidiger-fuer-jugendstrafrecht/

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist keine bloße Mitteilung und keine unverbindliche Zahlungsaufforderung. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden und wie ein Urteil wirken. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich nur zwei Wochen ab Zustellung. Deshalb sollte ein Strafbefehl sofort anwaltlich geprüft werden.

Ein Strafbefehl kann Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Eintragungen im Bundeszentralregister und weitere persönliche oder berufliche Folgen nach sich ziehen. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom konkreten Vorwurf, der Beweislage, der Tagessatzhöhe, möglichen Nebenfolgen und dem Risiko einer Hauptverhandlung ab. Rechtsanwalt Thomas Hohneck prüft für Sie in Mainz, ob gegen den Strafbefehl vorgegangen werden sollte und welches Vorgehen taktisch sinnvoll ist.

Durchsuchung und Beschlagnahme

Eine Durchsuchung ist für Betroffene meist eine erhebliche Belastung. Polizei oder Staatsanwaltschaft erscheinen häufig unangekündigt, durchsuchen Wohnräume, Geschäftsräume, Fahrzeuge oder Datenträger und nehmen Unterlagen, Handy, Computer oder andere Gegenstände mit. In dieser Situation ist wichtig: Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie aber keine Angaben zum Tatvorwurf.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und notieren Sie, welche Gegenstände beschlagnahmt werden. Einer freiwilligen Herausgabe sollte nicht vorschnell zugestimmt werden. Es ist regelmäßig sinnvoll, der Beschlagnahme zu widersprechen und anschließend anwaltlich prüfen zu lassen, ob die Durchsuchung rechtmäßig war und ob Gegenstände herausverlangt werden können.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte in Mainz nach Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Er nimmt Kontakt mit den Ermittlungsbehörden auf, beantragt Akteneinsicht und prüft mögliche Rechtsbehelfe.

Pflichtverteidigung

In bestimmten Strafverfahren ist eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich notwendig. Eine Pflichtverteidigung kommt insbesondere bei schwereren Tatvorwürfen, Untersuchungshaft, bestimmten Straferwartungen, schwieriger Sach- oder Rechtslage oder weiteren gesetzlich geregelten Fällen in Betracht. Auch wenn das Gericht zur Benennung eines Pflichtverteidigers auffordert, sollte nicht abgewartet werden.

Wichtig ist: Pflichtverteidiger bedeutet nicht, dass irgendein Verteidiger akzeptiert werden muss. Beschuldigte können regelmäßig einen Verteidiger ihres Vertrauens benennen. Rechtsanwalt Thomas Hohneck prüft in Mainz, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, übernimmt die Kommunikation mit Gericht und Staatsanwaltschaft und beantragt bei Vorliegen der Voraussetzungen seine Beiordnung als Pflichtverteidiger.

Weitere Informationen:

Kosten der Strafverteidigung: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/kosten-der-strafverteidigung/

Kontakt: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/kontakt/

BtM-Verfahren in Mainz

Ein BtM-Verfahren in Mainz sollte von Beginn an ernst genommen werden. Das gilt auch dann, wenn es zunächst nur um eine geringe Menge oder angeblichen Eigenbedarf geht. Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz können schnell erhebliche Folgen haben: Durchsuchung, Beschlagnahme von Handy und Datenträgern, Auswertung von Chats, Vernehmung von Zeugen, Angaben anderer Beschuldigter, Führerscheinprobleme, MPU und im schwereren Fall auch Freiheitsstrafe.

Entscheidend ist im Einzelfall, was genau vorgeworfen wird. Geht es um Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe oder eine nicht geringe Menge? Welche Substanz wurde sichergestellt? Welcher Wirkstoffgehalt liegt vor? Welche Beweise haben Polizei und Staatsanwaltschaft? Wurden Durchsuchung und Beschlagnahme rechtmäßig durchgeführt? Diese Fragen lassen sich seriös erst nach Akteneinsicht beantworten.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte in Mainz in BtM-Verfahren und prüft die Ermittlungsakte, die Beweislage und mögliche Verteidigungsansätze. Gerade bei BtM-Vorwürfen sollte keine Aussage gegenüber der Polizei gemacht werden, bevor ein Strafverteidiger die Akte kennt. Eine frühe Verteidigung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden, entlastende Umstände herauszuarbeiten und strafrechtliche sowie fahrerlaubnisrechtliche Folgen zu begrenzen.

Jugendstrafrecht in Mainz

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende in Mainz Beschuldigte eines Strafverfahrens sind, geht es häufig um mehr als den unmittelbaren Tatvorwurf. Ein Jugendstrafverfahren kann Auswirkungen auf Schule, Ausbildung, Familie, Führerschein und die weitere berufliche Entwicklung haben. Deshalb ist eine frühe und spezialisierte Verteidigung besonders wichtig.

Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn ihre persönliche Entwicklung oder die Art der Tat dafür spricht. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Trotzdem können erhebliche Folgen drohen, etwa Weisungen, Auflagen, Arbeitsstunden, Jugendarrest oder in schweren Fällen Jugendstrafe.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist seit 2017 zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht und verteidigt Jugendliche sowie Heranwachsende in Mainz. Er prüft zunächst die Ermittlungsakte und bespricht anschließend, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Bewertung des Vorwurfs, sondern auch darum, positive persönliche Entwicklungen, familiäre Unterstützung, schulische oder berufliche Perspektiven und andere entlastende Umstände richtig in das Verfahren einzubringen.

Eltern sollten nach einer Vorladung ihres Kindes nicht vorschnell selbst bei der Polizei anrufen oder eine Aussage veranlassen. Sinnvoll ist zunächst eine anwaltliche Einschätzung, damit keine Nachteile entstehen.

Bestehende allgemeine Jugendstrafrecht-Seite:

https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/zertifizierter-verteidiger-fuer-jugendstrafrecht/

Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Im Strafverfahren entscheidet sich häufig früh, welche Richtung ein Verfahren nimmt. Wer vorschnell eine Aussage macht, Unterlagen herausgibt oder versucht, den Vorwurf ohne Aktenkenntnis selbst zu erklären, kann seine Verteidigungsposition erheblich schwächen. Eine einmal gemachte Aussage wird protokolliert oder vermerkt und kann später nur schwer korrigiert werden.

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht ist kein Nachteil und kein Schuldeingeständnis. Es ist ein zentrales Verteidigungsrecht. Gerade weil Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht die Ermittlungsakte kennen, der Beschuldigte selbst aber zunächst nicht, besteht ohne Akteneinsicht ein erhebliches Informationsungleichgewicht.

Der Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen und die Ermittlungsakte vollständig auswerten. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Beweise tatsächlich vorliegen, ob Zeugen widersprüchlich ausgesagt haben, ob Durchsuchungen oder Beschlagnahmen angreifbar sind, ob entlastende Unterlagen vorgelegt werden sollten und ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. In vielen Verfahren kann bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hingewirkt werden. In anderen Fällen muss frühzeitig eine Hauptverhandlung vorbereitet oder gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Sie in Mainz frühzeitig und strukturiert. Ziel ist, Ihre Rechte zu sichern, die Ermittlungsakte auszuwerten und auf dieser Grundlage eine klare Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Deshalb gilt: Keine Aussage ohne Akteneinsicht. Keine unüberlegte Reaktion auf eine Vorladung. Keine Frist verstreichen lassen.

Weitere Informationen:

Strafrecht: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/strafrecht/

FAQ Strafrecht: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/faq/

Kontakt: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/kontakt/

Kontakt Mainz

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Telefon Büro Mainz: 06131 / 880 8677
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E-Mail: mail@rechtsanwalt-strafverfahren.de

Die Kanzlei in Mainz befindet sich direkt am Rheinufer und nur wenige Meter vom Amtsgericht Mainz und Landgericht Mainz entfernt. Parkmöglichkeiten bestehen am Gericht sowie gegenüber der Kanzlei im Parkhaus Rheinufer. Über das Kontaktformular können Sie der Kanzlei bereits ein Foto oder eine Datei Ihrer Vorladung, Anklage oder sonstiger Unterlagen übermitteln.

Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder einen Durchsuchungsbeschluss erhalten haben, sollten Sie kurzfristig Kontakt aufnehmen. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und lassen Sie prüfen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Kontaktformular und Upload-Möglichkeit:

https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/kontakt/

Weitere Informationen zum Standort Mainz:

https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/ihr-rechtsanwalt-in-mainz/