Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz

Seit 2011 bin ich berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Seit 2017 wurde mir zudem der Titel „Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht“ vom Verband Deutscher Strafverteidiger verliehen.

Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz

Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt Beschuldigte in Groß-Gerau, Mainz und Umgebung. Im Strafrecht geht es häufig um Freiheit, Beruf, Führerschein, Reputation und die persönliche Zukunft. Deshalb sollte ein Strafverfahren nicht nebenbei behandelt werden. Wer eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder einen Durchsuchungsbeschluss erhält, benötigt eine spezialisierte Verteidigung.

Die Kanzlei ist auf Strafverteidigung ausgerichtet. Rechtsanwalt Thomas Hohneck verfügt mittlerweile über rund 15 Jahre Erfahrung in strafrechtlichen Mandaten und über forensische Erfahrung aus mehr als 3.000 Hauptverhandlungstagen. Diese praktische Gerichtserfahrung ist für die Verteidigung entscheidend: Strafrecht wird nicht nur in Schriftsätzen geführt, sondern vor allem in Vernehmungen, Akteneinsicht, Verfahrensstrategie, Hauptverhandlung, Zeugenbefragung und gerichtlicher Beweisaufnahme.

Diese Seite erklärt, was ein Fachanwalt für Strafrecht ist, welche besondere Ausbildung und Erfahrung hinter diesem Titel stehen, warum Spezialisierung im Strafrecht so wichtig ist und weshalb Beschuldigte möglichst früh einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht einschalten sollten.

Strafverfahren? Fachanwalt für Strafrecht frühzeitig einschalten

Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl oder Anklage erhalten? Machen Sie als Beschuldigter zunächst keine Angaben zur Sache. Lassen Sie die Unterlagen prüfen und sichern Sie frühzeitig Ihre Verteidigungsrechte.

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Was ist ein Fachanwalt für Strafrecht?

Der Titel Fachanwalt für Strafrecht ist keine bloße Werbeaussage. Er ist eine berufsrechtlich geregelte Fachanwaltsbezeichnung. Ein Rechtsanwalt darf diesen Titel nur führen, wenn besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Strafrecht nachgewiesen wurden.

Für Mandanten ist das wichtig: Strafrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet. Es geht nicht nur um die Frage, ob ein bestimmter Tatbestand erfüllt ist. Entscheidend sind auch Strafprozessrecht, Beweisrecht, Aussageverhalten, Vernehmungssituationen, Durchsuchung, Beschlagnahme, Akteneinsicht, Haftfragen, Verständigungen, Strafzumessung, Rechtsmittel und die strategische Vorbereitung einer Hauptverhandlung.

Ein Fachanwalt für Strafrecht muss sich deshalb vertieft mit der Methodik der Strafverteidigung, dem materiellen Strafrecht und dem Strafverfahrensrecht befassen. Dazu gehören unter anderem Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafvollstreckung und Strafvollzug.

Warum sollte man in Strafsachen einen Fachanwalt für Strafrecht wählen?

Im Strafrecht kann ein Fehler am Anfang das gesamte Verfahren prägen. Eine unbedachte Aussage, eine nicht beachtete Frist, eine falsch eingeschätzte Durchsuchung oder ein vorschnell akzeptierter Strafbefehl kann später erhebliche Nachteile verursachen. Deshalb ist Spezialisierung in Strafsachen besonders wichtig.

Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt nicht nur die gesetzlichen Tatbestände, sondern auch den Ablauf des Strafverfahrens. Er weiß, welche Bedeutung eine frühzeitige Akteneinsicht hat, wann Schweigen sinnvoll ist, wie Verfahrensfehler geprüft werden, welche Anträge in Betracht kommen und wie eine Hauptverhandlung vorbereitet werden muss.

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist besonders wichtig bei:

  • polizeilicher Vorladung als Beschuldigter
  • Durchsuchung von Wohnung, Geschäftsräumen oder Fahrzeug
  • Beschlagnahme von Handy, Computer oder Unterlagen
  • Strafbefehl mit kurzer Einspruchsfrist
  • Anklage und bevorstehender Hauptverhandlung
  • drohendem Haftbefehl oder Untersuchungshaft
  • Vorwürfen mit beruflichen, führerscheinrechtlichen oder ausländerrechtlichen Nebenfolgen
  • Jugendstrafverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende
  • Verfahren mit schwieriger Beweislage oder Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

Mehr zu Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl und Akteneinsicht in den FAQ

15 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung

Erfahrung im Strafrecht entsteht nicht allein durch theoretische Kenntnisse. Sie entsteht durch Aktenarbeit, Mandantengespräche, Vernehmungssituationen, Haftfragen, Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht, Beweisaufnahme und Hauptverhandlung. Rechtsanwalt Thomas Hohneck bearbeitet seit rund 15 Jahren strafrechtliche Mandate und ist auf Strafverteidigung spezialisiert.

Diese Erfahrung ist für Mandanten besonders relevant, weil jedes Strafverfahren eine eigene Dynamik hat. Manche Verfahren können bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Andere müssen in der Hauptverhandlung geführt werden. Wieder andere verlangen eine Strategie, die auf Schadenswiedergutmachung, Geständnis, Strafmaßverteidigung, Bewährung oder Vermeidung von Nebenfolgen ausgerichtet ist.

Erfahrung bedeutet im Strafrecht insbesondere:

  • realistische Einschätzung der Beweislage nach Akteneinsicht
  • Erkennen von Verteidigungsansätzen im Ermittlungsverfahren
  • Prüfung von Durchsuchung, Beschlagnahme und Verwertbarkeit von Beweisen
  • Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • Vorbereitung auf Zeugenvernehmungen und Sachverständigengutachten
  • Einschätzung von Risiken einer Hauptverhandlung
  • Herausarbeitung entlastender und strafmildernder Umstände
  • Begrenzung beruflicher, persönlicher und führerscheinrechtlicher Folgen

Warum frühe Verteidigung zählt

Die Erfahrung zeigt: Viele Fehler passieren ganz am Anfang eines Strafverfahrens. Wer ohne Akteneinsicht aussagt, wer Fristen übersieht oder wer einen Strafbefehl ungeprüft akzeptiert, verschlechtert seine Verteidigungsposition häufig unnötig.

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Forensische Erfahrung aus über 3.000 Hauptverhandlungstagen

Strafverteidigung ist nicht nur Aktenlektüre. Sie ist auch forensische Praxis. In der Hauptverhandlung werden Zeugen vernommen, Sachverständige gehört, Urkunden eingeführt, Anträge gestellt, rechtliche Hinweise erteilt und Beweise gewürdigt. Dort zeigt sich, ob eine Verteidigungsstrategie trägt.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck verfügt über forensische Erfahrung aus mehr als 3.000 Hauptverhandlungstagen. Diese praktische Erfahrung im Gerichtssaal ist ein wesentlicher Vorteil für die Verteidigung. Sie hilft dabei, Verfahrenssituationen einzuschätzen, Zeugenangaben kritisch zu prüfen, Beweisanträge vorzubereiten, auf Entwicklungen in der Verhandlung zu reagieren und Mandanten realistisch auf den Ablauf eines Strafverfahrens vorzubereiten.

Warum Hauptverhandlungserfahrung wichtig ist

  • Zeugen sagen in der Hauptverhandlung nicht immer so aus wie in der Akte.
  • Gerichte reagieren auf Beweise, Anträge und Einlassungen unterschiedlich.
  • Eine Verteidigungsstrategie muss flexibel bleiben.
  • Strafzumessung hängt oft von Details ab, die aktiv herausgearbeitet werden müssen.
  • Auch ein Geständnis muss vorbereitet und in die Gesamtstrategie eingebettet werden.
  • Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kommt es auf genaue Befragung und Analyse an.

Gerade bei einer bevorstehenden Hauptverhandlung ist es daher wichtig, nicht erst kurz vor dem Termin anwaltliche Hilfe zu suchen. Die Vorbereitung beginnt mit Akteneinsicht, Auswertung der Beweislage, Besprechung möglicher Einlassungen und Prüfung von Anträgen.

Ausbildung und Spezialisierung im Strafrecht

Rechtsanwalt Thomas Hohneck hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften und beiden Staatsexamina früh den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Bereits 2008 absolvierte er den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht. Seit 2011 ist er berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Seit 2017 ist er außerdem zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht.

Diese Spezialisierung ist für Mandanten relevant, weil Strafrecht andere Anforderungen stellt als viele andere Rechtsgebiete. Der Strafverteidiger muss nicht nur die materielle Rechtslage kennen. Er muss auch wissen, wann geschwiegen werden sollte, wie Akteneinsicht genutzt wird, wie man mit Ermittlungsbehörden kommuniziert, wie man auf Durchsuchungen reagiert, wie man eine Hauptverhandlung vorbereitet und wie man strafmildernde Umstände rechtzeitig herausarbeitet.

Beruflicher Werdegang mit strafrechtlichem Schwerpunkt

  • 2008: Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • 2008: Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht
  • 2009: Gründung einer Strafrechtskanzlei in Mainz
  • 2011: Verleihung des Titels Fachanwalt für Strafrecht
  • 2013: Gründung einer Strafrechtskanzlei in Groß-Gerau
  • 2017: Verleihung des Titels Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht
  • Heute: rund 15 Jahre strafrechtliche Erfahrung und über 3.000 Hauptverhandlungstage

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Mehr zum zertifizierten Verteidiger für Jugendstrafrecht

Fachanwalt für Strafrecht oder allgemeiner Rechtsanwalt?

Nicht jeder Rechtsanwalt ist Fachanwalt für Strafrecht. In einfachen Rechtsfragen kann ein allgemeiner Rechtsanwalt ausreichend sein. In Strafsachen ist das Risiko jedoch häufig besonders hoch. Schon ein Ermittlungsverfahren kann berufliche, persönliche und finanzielle Folgen haben. Bei Verurteilung drohen Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bewährung, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Eintragungen, berufsrechtliche Folgen oder weitere Nebenfolgen.

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Er kennt typische Verfahrenssituationen, Verteidigungsansätze und Risiken. Er weiß, welche Bedeutung die Ermittlungsakte hat, wann eine Aussage sinnvoll sein kann, wann Schweigen geboten ist und wie man mit Staatsanwaltschaft und Gericht strategisch kommuniziert.

Ein spezialisierter Strafverteidiger prüft insbesondere:

  • Ist der Tatvorwurf überhaupt schlüssig?
  • Welche Beweise liegen tatsächlich vor?
  • Gibt es Widersprüche in Zeugenaussagen?
  • Waren Durchsuchung oder Beschlagnahme rechtmäßig?
  • Bestehen Beweisverwertungsverbote?
  • Ist eine Einstellung des Verfahrens möglich?
  • Kann ein Strafbefehl angegriffen oder beschränkt werden?
  • Welche Nebenfolgen drohen?
  • Ist Pflichtverteidigung zu beantragen?
  • Welche Strategie ist vor Gericht sinnvoll?

Fachanwalt für Strafrecht bei Vorladung, Durchsuchung und Strafbefehl

Viele Mandanten wenden sich erst an einen Strafverteidiger, wenn bereits eine Hauptverhandlung bevorsteht. Häufig ist das zu spät. Besonders wichtig ist anwaltliche Hilfe bereits bei den ersten Kontakten mit Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Bei einer Vorladung

Als Beschuldigter sollten Sie nicht ohne Akteneinsicht zur Polizei gehen und keine Angaben zur Sache machen. Zunächst sollte geprüft werden, welcher Tatvorwurf besteht, welche Behörde ermittelt und ob eine Aussage überhaupt sinnvoll ist.

Bei einer Durchsuchung

Nach einer Durchsuchung müssen Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahmeprotokoll und die mitgenommenen Gegenstände geprüft werden. Besonders relevant sind Handys, Computer, geschäftliche Unterlagen und Datenträger.

Bei einem Strafbefehl

Ein Strafbefehl kann schnell rechtskräftig werden. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Deshalb sollte ein Strafbefehl sofort anwaltlich geprüft werden.

Vorladung, Durchsuchung oder Strafbefehl?

Laden Sie das Dokument direkt über das Kontaktformular hoch. Wichtig sind Aktenzeichen, Behörde, Datum, Frist und Zustellungsangaben.

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FAQ zum Strafverfahren

Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau

Am Standort Groß-Gerau verteidigt Rechtsanwalt Thomas Hohneck Beschuldigte aus Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Nauheim, Trebur, Ginsheim-Gustavsburg und dem Kreis Groß-Gerau. Die Kanzlei befindet sich in der Darmstädter Straße 4, 64521 Groß-Gerau.

Mandanten wenden sich insbesondere bei Vorladung, Strafbefehl, Durchsuchung, Beschlagnahme, Anklage, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und allgemeinen Ermittlungsverfahren an die Kanzlei. Durch den Standort vor Ort ist eine kurzfristige Besprechung in Groß-Gerau möglich.

Büro Groß-Gerau: 06152 / 978 9378

Mehr zum Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau

Fachanwalt für Strafrecht in Mainz

Auch in Mainz steht Rechtsanwalt Thomas Hohneck als Fachanwalt für Strafrecht zur Verfügung. Der Kanzleistandort befindet sich in der Rheinallee 3a, 55116 Mainz. Mandanten aus Mainz und Umgebung erhalten dort strafrechtliche Beratung und Verteidigung bei Ermittlungsverfahren, Strafbefehlen, Anklagen und gerichtlichen Strafverfahren.

Gerade in Strafsachen ist kurzfristige Erreichbarkeit wichtig. Wer eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder einen Durchsuchungsbeschluss erhält, sollte nicht warten, sondern zeitnah anwaltlich prüfen lassen, welche Schritte erforderlich sind.

Büro Mainz: 06131 / 880 8677

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Häufige Fragen zum Fachanwalt für Strafrecht

Was bedeutet Fachanwalt für Strafrecht?

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist ein Rechtsanwalt, der besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Strafrecht nachgewiesen hat. Die Bezeichnung darf nur geführt werden, wenn die Voraussetzungen der Fachanwaltsordnung erfüllt sind.

Ist jeder Strafverteidiger auch Fachanwalt für Strafrecht?

Nein. Strafverteidiger kann grundsätzlich jeder Rechtsanwalt sein, der einen Beschuldigten in einem Strafverfahren verteidigt. Der Fachanwaltstitel setzt darüber hinaus besondere Nachweise im Fachgebiet Strafrecht voraus.

Warum ist Erfahrung in Hauptverhandlungen wichtig?

In der Hauptverhandlung entscheidet sich häufig, ob ein Tatvorwurf nachweisbar ist und welche Rechtsfolgen drohen. Erfahrung im Gerichtssaal hilft bei Zeugenbefragung, Beweiswürdigung, Anträgen, Strafzumessung und taktischen Entscheidungen während der Verhandlung.

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten?

So früh wie möglich. Spätestens bei Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl, Anklage, Haftbefehl oder Beschlagnahme sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. In vielen Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend Einfluss genommen werden.

Ist Schweigen ohne Anwalt sinnvoll?

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Häufig ist es sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und erst nach Akteneinsicht zu entscheiden, ob eine Einlassung abgegeben wird.

Kontakt zum Fachanwalt für Strafrecht

Strafrechtliche Unterlagen erhalten?

Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage, einen Durchsuchungsbeschluss oder eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten haben, können Sie das Dokument über das Kontaktformular übermitteln oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

Mobil: 0163 / 777 9322

E-Mail: mail@rechtsanwalt-strafverfahren.de

Büro Groß-Gerau

Darmstädter Straße 4

64521 Groß-Gerau

Telefon: 06152 / 978 9378

Büro Mainz

Rheinallee 3a

55116 Mainz

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Autor und Verantwortlicher: Rechtsanwalt Thomas Hohneck, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht. Diese Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Strafverfahren hängen vom konkreten Tatvorwurf, der Beweislage, den Akteninhalten, Fristen und persönlichen Folgen ab.