Strafrecht & Strafverteidigung

Strafrecht · Strafverteidigung · Groß-Gerau · Mainz

Strafrecht und Strafverteidigung – Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz

Das Strafrecht greift tief in das Leben eines Menschen ein. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann erhebliche Folgen haben: eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, die Beschlagnahme eines Handys, ein Strafbefehl, eine Anklage oder sogar ein Haftbefehl. Für Beschuldigte geht es häufig um Freiheit, Beruf, Führerschein, Reputation, finanzielle Belastungen und die persönliche Zukunft.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt Beschuldigte in Groß-Gerau, Mainz und Umgebung. Die Strafverteidigung beginnt nicht erst vor Gericht. Gerade im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden. Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, vermeidet unbedachte Aussagen und schafft die Grundlage für eine strukturierte Verteidigung.

Was ist Strafrecht?

Das Strafrecht regelt, welches Verhalten als Straftat gilt und welche Rechtsfolgen daran geknüpft sind. Es schützt wichtige Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, Rechtspflege, Sicherheit des Straßenverkehrs und das Vertrauen in den Rechtsverkehr.

Gleichzeitig ist Strafrecht das schärfste Mittel des Staates. Deshalb gilt im Strafrecht der Grundsatz, dass eine Tat nur bestraft werden darf, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war. Strafrecht muss verhältnismäßig angewendet werden. Nicht jede moralisch missbilligte Handlung ist strafbar und nicht jeder zivilrechtliche Streit ist automatisch ein strafrechtlicher Vorwurf.

Wichtig für Beschuldigte: In einem Strafverfahren geht es nicht darum, vorschnell „alles zu erklären“. Entscheidend ist zunächst, die eigene Rechtsposition zu sichern, keine unbedachten Angaben zu machen und die Ermittlungsakte zu kennen.

Strafrecht betrifft nicht nur klassische Kriminalität

Strafverfahren entstehen in sehr unterschiedlichen Lebensbereichen. Häufig geht es um Vorwürfe wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Bedrohung, Beleidigung, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betäubungsmitteldelikte, Jugendstrafrecht oder wirtschaftliche Sachverhalte. Auch im beruflichen oder geschäftlichen Bereich können strafrechtliche Risiken entstehen.

Was macht ein Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger schützt die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren. Er steht nicht auf der Seite der Ermittlungsbehörden, sondern an der Seite seines Mandanten. Seine Aufgabe ist es, die Beweislage zu prüfen, die Einhaltung rechtsstaatlicher Regeln zu kontrollieren, unzulässige Belastungen abzuwehren und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Zur Strafverteidigung gehört insbesondere, Akteneinsicht zu beantragen, mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu kommunizieren, Aussagen vorzubereiten oder von einer Aussage abzuraten, Anträge zu stellen, Beweise zu prüfen, Zeugen zu befragen, Rechtsmittel einzulegen und auf eine Einstellung, einen Freispruch oder eine möglichst milde Rechtsfolge hinzuwirken.

Keine Aussage ohne Akteneinsicht

In vielen Strafverfahren ist die wichtigste erste Regel: keine Aussage ohne Akteneinsicht. Beschuldigte kennen die Ermittlungsakte zunächst nicht. Polizei und Staatsanwaltschaft verfügen aber oft bereits über Anzeigen, Zeugenangaben, Chatverläufe, Fotos, Videos, Gutachten oder Durchsuchungsunterlagen. Wer ohne Aktenkenntnis aussagt, kann sich unnötig belasten oder eine spätere Verteidigungsstrategie erschweren.

Häufige Fragen zur Vorladung, Durchsuchung und Akteneinsicht

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase des Strafverfahrens. Es beginnt häufig mit einer Strafanzeige, einer polizeilichen Vorladung, einer Durchsuchung, einer Beschlagnahme, einem Anhörungsbogen oder einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Für Beschuldigte ist diese Phase besonders wichtig, weil hier die Grundlagen des späteren Verfahrens gelegt werden.

Wenn Sie eine Einladung oder Vorladung der Polizei erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge geladen wurden. Als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen. Auch als Zeuge können Aussage- oder Auskunftsverweigerungsrechte bestehen, insbesondere wenn eine Selbstbelastung oder die Belastung naher Angehöriger droht.

Was kann Verteidigung im Ermittlungsverfahren erreichen?

  • Kontaktaufnahme mit Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Anzeige der Verteidigung
  • Beantragung von Akteneinsicht
  • Prüfung des Tatvorwurfs und der Beweislage
  • Prüfung von Durchsuchung, Beschlagnahme und Verwertbarkeit von Beweisen
  • Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft
  • Anregung einer Einstellung mangels Tatverdachts
  • Anregung einer Einstellung wegen geringer Schuld
  • Vermeidung unnötiger Aussagen
  • Vorbereitung einer Verteidigungsstrategie für den weiteren Verfahrensverlauf

Gerade im Ermittlungsverfahren kann Verteidigung häufig noch Einfluss nehmen. Es kann darum gehen, Missverständnisse aufzuklären, entlastende Unterlagen vorzulegen, Verfahrensfehler geltend zu machen oder eine Einstellung des Verfahrens anzuregen. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto eher kann er auf den Verlauf des Verfahrens einwirken.

Durchsuchung, Beschlagnahme und Handy-Auswertung

Eine Durchsuchung kommt für Betroffene oft überraschend. Polizei oder Staatsanwaltschaft erscheinen in der Wohnung, im Unternehmen, im Fahrzeug oder an einem anderen Ort. Häufig werden Handys, Computer, Unterlagen, Speichermedien oder sonstige Gegenstände mitgenommen.

In dieser Situation sollten Sie ruhig bleiben, keine Angaben zum Tatvorwurf machen und den Durchsuchungsbeschluss sowie das Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeprotokoll verlangen. Gegen eine Beschlagnahme sollte in vielen Fällen Widerspruch erhoben werden. Ob die Durchsuchung rechtmäßig war und ob Beweise verwertet werden dürfen, muss anschließend anwaltlich geprüft werden.

Durchsuchung? Jetzt richtig reagieren

  • Keine Angaben zum Tatvorwurf machen.
  • Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen.
  • Beschlagnahmeprotokoll verlangen.
  • Keine freiwillige Herausgabe ohne Prüfung erklären.
  • Bei Handy, Computer und Datenträgern besonders vorsichtig sein.
  • Unverzüglich Strafverteidiger kontaktieren.

Bei beschlagnahmten Handys geht es nicht nur um das Gerät selbst. Ausgewertet werden können Chatverläufe, Bilder, Videos, Standortdaten, Kontakte, Anruflisten, E-Mails, Cloud-Daten und Zahlungsinformationen. Deshalb ist eine schnelle anwaltliche Prüfung wichtig.

Verteidigung im Zwischenverfahren

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird. Wird Anklage erhoben, folgt das sogenannte Zwischenverfahren. In dieser Phase prüft das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.

Das Zwischenverfahren wird häufig unterschätzt. Es bietet aber die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen, Beweisanträge anzuregen, auf Mängel der Anklage hinzuweisen oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Auch die Frage der Pflichtverteidigung kann in dieser Phase wichtig werden.

Was kann im Zwischenverfahren geprüft werden?

  • Besteht ein hinreichender Tatverdacht?
  • Ist die Anklage hinreichend bestimmt?
  • Gibt es Verfahrenshindernisse?
  • Ist ein Strafantrag erforderlich und wirksam gestellt?
  • Ist Verjährung eingetreten?
  • Kommen weitere Ermittlungen oder Beweiserhebungen in Betracht?
  • Kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden?
  • Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor?

Wer eine Anklage erhalten hat, sollte daher nicht erst auf den Hauptverhandlungstermin warten. Bereits vor Eröffnung des Hauptverfahrens kann eine Verteidigung sinnvoll und notwendig sein.

Anklage hochladen und prüfen lassen

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Wenn das Gericht die Anklage zulässt, wird das Hauptverfahren eröffnet und ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. In der Hauptverhandlung werden Zeugen vernommen, Urkunden verlesen, Sachverständige gehört und weitere Beweise erhoben. Am Ende entscheidet das Gericht über Freispruch, Einstellung, Verwarnung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder andere Rechtsfolgen.

Auch bei einem geständigen Angeklagten ist Verteidigung sinnvoll. Denn die Verteidigung beschränkt sich nicht darauf, einen Tatvorwurf vollständig zu bestreiten. Sie kann auch darauf ausgerichtet sein, strafmildernde Umstände herauszuarbeiten, persönliche Entwicklungen darzustellen, Schadenswiedergutmachung zu berücksichtigen, eine Bewährung vorzubereiten oder Nebenfolgen zu vermeiden.

Aufgaben der Verteidigung in der Hauptverhandlung

  • Vorbereitung des Mandanten auf Ablauf und Fragen der Hauptverhandlung
  • Prüfung von Besetzung, Ladungen, Anklage und Verfahrensfragen
  • Befragung von Zeugen und Sachverständigen
  • Stellung von Beweisanträgen und anderen Anträgen
  • Geltendmachung von Verfahrensrechten
  • Prüfung von Verständigungsmöglichkeiten
  • Herausarbeitung strafmildernder Umstände
  • Plädoyer und Antragstellung
  • Prüfung von Berufung oder Revision nach dem Urteil

Die Hauptverhandlung ist für viele Mandanten psychisch belastend. Eine gute Vorbereitung hilft, Überraschungen zu vermeiden und das Verfahren geordnet zu führen.

Strafbefehl: Schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung

Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Das Gericht kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung festsetzen, ohne dass zuvor eine Hauptverhandlung stattgefunden hat.

Wichtig: Wer einen Strafbefehl erhält, muss schnell reagieren. Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden und wie ein Urteil wirken.

Warum sollte ein Strafbefehl anwaltlich geprüft werden?

  • Der Tatvorwurf kann rechtlich oder tatsächlich angreifbar sein.
  • Die Anzahl der Tagessätze kann zu hoch sein.
  • Die Tagessatzhöhe kann falsch berechnet sein.
  • Es können Eintragungen im Führungszeugnis drohen.
  • Es können berufliche oder ausländerrechtliche Nebenfolgen entstehen.
  • Ein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisfolgen können relevant werden.

Häufig ist es sinnvoll, zunächst fristwahrend Einspruch einzulegen und Akteneinsicht zu beantragen. Danach kann entschieden werden, ob der Einspruch aufrechterhalten, beschränkt oder zurückgenommen wird.

Strafbefehl erhalten?

Die Einspruchsfrist ist kurz. Laden Sie den Strafbefehl hoch oder nehmen Sie telefonisch Kontakt auf.

Pflichtverteidigung und notwendige Verteidigung

Ein Pflichtverteidiger wird nicht deshalb beigeordnet, weil ein Beschuldigter kein Geld für einen Anwalt hat. Entscheidend ist, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Das kann insbesondere bei schweren Tatvorwürfen, Untersuchungshaft, schwieriger Sach- oder Rechtslage oder bestimmten gerichtlichen Zuständigkeiten der Fall sein.

Wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, sollte der Beschuldigte möglichst früh einen geeigneten Verteidiger benennen. Wird kein Verteidiger benannt, kann das Gericht einen Pflichtverteidiger auswählen.

Typische Fälle notwendiger Verteidigung

  • Untersuchungshaft oder Haftbefehl
  • schwerer Tatvorwurf
  • Verbrechensvorwurf
  • Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht
  • schwierige Sach- oder Rechtslage
  • ersichtlich eingeschränkte Fähigkeit zur Selbstverteidigung
  • drohende erhebliche Rechtsfolgen

Auch wenn die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung noch nicht feststehen, sollte frühzeitig anwaltlich geprüft werden, ob ein Antrag auf Beiordnung gestellt werden kann.

Mehr zu Kosten und Pflichtverteidigung

Untersuchungshaft und Haftbefehl

Ein Haftbefehl oder Untersuchungshaft ist eine der schwersten Belastungen im Strafverfahren. In Haftsachen muss schnell gehandelt werden. Es geht um die Frage, ob ein dringender Tatverdacht besteht, ob Haftgründe wie Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr vorliegen und ob mildere Maßnahmen als Untersuchungshaft möglich sind.

Was kann Verteidigung in Haftsachen tun?

  • Kontakt zum Mandanten in der Justizvollzugsanstalt herstellen
  • Besuchserlaubnis und Verteidigergespräch organisieren
  • beschleunigte Akteneinsicht beantragen
  • Haftbefehl und Haftgründe prüfen
  • Haftprüfung oder Haftbeschwerde vorbereiten
  • Haftverschonung gegen Auflagen prüfen
  • Kontakt zu Angehörigen koordinieren

Festnahme, Haftbefehl oder U-Haft?

In Haftsachen kommt es auf Zeit an. Angehörige sollten möglichst schnell Kontakt aufnehmen, wenn eine Festnahme erfolgt ist oder ein Haftbefehl im Raum steht.

Verteidigung in Jugendstrafsachen

Jugendliche und Heranwachsende unterliegen besonderen Regeln des Jugendstrafrechts. Bei Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren gilt Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren kann Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn Reifeentwicklung oder Art der Tat dafür sprechen.

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Trotzdem können die Folgen erheblich sein: Erziehungsmaßregeln, Weisungen, Arbeitsauflagen, Jugendarrest oder in schweren Fällen Jugendstrafe. Außerdem können Schule, Ausbildung, Führerschein und berufliche Zukunft betroffen sein.

Warum ist frühe Verteidigung im Jugendstrafrecht wichtig?

  • Jugendliche machen gegenüber Polizei oder Schule häufig unbedachte Angaben.
  • Eltern wissen oft nicht, ob und wie sie reagieren sollen.
  • Die Jugendgerichtshilfe kann eine wichtige Rolle spielen.
  • Eine pädagogisch sinnvolle Lösung muss vorbereitet werden.
  • Unnötige Belastungen für Schule, Ausbildung und Zukunft sollen vermieden werden.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht und verteidigt Jugendliche und Heranwachsende in Groß-Gerau, Mainz und Umgebung.

Mehr zum Jugendstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht und Cannabis-Verfahren

Das Betäubungsmittelstrafrecht gehört zu den praktisch bedeutsamen Bereichen der Strafverteidigung. Es kann um Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe, Anbau, Kurierfahrten, Durchsuchungsfunde, Wirkstoffgutachten, Chatverläufe oder Handy-Auswertungen gehen.

Bei Betäubungsmittelvorwürfen sind Menge, Wirkstoffgehalt, Tatbeitrag, Kommunikation, Durchsuchungssituation und Beweislage entscheidend. Oft spielen auch Nebenfolgen eine Rolle, etwa für Führerschein, Beruf, Aufenthalt oder Bewährung.

Cannabis seit dem Konsumcannabisgesetz

Cannabisfälle müssen seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes gesondert geprüft werden. Nicht jeder Umgang mit Cannabis ist strafbar. Umgekehrt können bestimmte Verstöße weiterhin strafrechtlich oder bußgeldrechtlich relevant sein. Deshalb muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein erlaubter Umgang, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Raum steht.

BtM Anwalt in Groß-Gerau und Mainz

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts mit häufig erheblichen praktischen Folgen. Neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg, MPU und berufliche Nachteile, wenn der Führerschein benötigt wird.

Typische Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung nach Verkehrsunfall

Gerade im Verkehrsstrafrecht sollte frühzeitig geprüft werden, welche Angaben gemacht wurden, ob ein Unfall bemerkt werden musste, ob Messungen verwertbar sind und ob die Fahrerlaubnis gesichert werden kann.

Strafrechtliche Beratung im Vorfeld

Strafverteidigung beginnt nicht zwingend erst mit einem laufenden Ermittlungsverfahren. In manchen Bereichen, insbesondere im Geschäftsleben, sind die Grenzen zwischen erlaubtem Verhalten, zivilrechtlichem Konflikt und strafrechtlichem Risiko nicht immer klar. Frühzeitige strafrechtliche Beratung kann helfen, Risiken zu erkennen und zu vermeiden.

Beratung kann sinnvoll sein bei:

  • drohenden Strafanzeigen
  • Konflikten mit Geschäftspartnern
  • internen Verdachtsfällen im Unternehmen
  • drohenden Durchsuchungen
  • Risiken im Umgang mit Dokumenten, Daten oder Vermögenswerten
  • Fragen zu Aussageverhalten und Kommunikation mit Behörden

Wer frühzeitig erkennt, dass ein strafrechtliches Risiko besteht, kann häufig geordneter reagieren. Das gilt besonders bei unternehmerischen oder beruflichen Sachverhalten, bei denen neben strafrechtlichen Folgen auch wirtschaftliche und reputationsbezogene Schäden drohen.

Handlungsanweisungen bei drohender Durchsuchung oder Festnahme

Eine Durchsuchung oder Festnahme kommt für Betroffene oft überraschend. Trotzdem kann man sich auf solche Situationen vorbereiten, wenn bereits Anhaltspunkte für ein Ermittlungsverfahren bestehen. Ziel ist nicht, Ermittlungen zu behindern, sondern rechtmäßig und besonnen zu reagieren.

Bei drohender Durchsuchung

  • Keine Unterlagen vernichten.
  • Keine Zeugen beeinflussen.
  • Keine spontanen Erklärungen vorbereiten.
  • Im Ernstfall Durchsuchungsbeschluss verlangen.
  • Schweigen und anwaltliche Hilfe kontaktieren.
  • Beschlagnahmeprotokoll sichern.

Bei Festnahme oder Haftbefehl

  • Keine Angaben zur Sache machen.
  • Verteidiger verlangen.
  • Angehörige informieren lassen.
  • Keine Tatdetails telefonisch besprechen.
  • Haftprüfung oder Haftbeschwerde prüfen lassen.
  • Akteneinsicht beschleunigt beantragen lassen.

Strafvollstreckung und Strafvollzug

Auch nach einer Verurteilung können strafrechtliche Fragen offenbleiben. Strafvollstreckung und Strafvollzug betreffen insbesondere die Frage, wie eine Strafe vollstreckt wird, ob Zahlungserleichterungen möglich sind, ob eine Ersatzfreiheitsstrafe droht, ob Bewährung widerrufen werden kann oder ob eine vorzeitige Entlassung in Betracht kommt.

Typische Fragen nach einer Verurteilung

  • Kann eine Geldstrafe in Raten gezahlt werden?
  • Kann Ersatzfreiheitsstrafe vermieden werden?
  • Droht ein Bewährungswiderruf?
  • Welche Auflagen und Weisungen müssen erfüllt werden?
  • Ist eine vorzeitige Entlassung möglich?
  • Welche Rechte bestehen im Strafvollzug?

Wer nach einer Verurteilung Post von Staatsanwaltschaft, Gericht, Bewährungshilfe oder Justizvollzugsanstalt erhält, sollte Fristen und Handlungsmöglichkeiten prüfen lassen.

Nebenklage und Opfervertretung

Strafrecht betrifft nicht nur Beschuldigte. Auch Opfer einer Straftat können anwaltliche Unterstützung benötigen. In bestimmten Fällen kommt eine Nebenklage in Betracht. Daneben können Akteneinsicht, Opferrechte, Schutzanträge, Schmerzensgeldansprüche oder Ansprüche nach dem Adhäsionsverfahren relevant werden.

Eine anwaltliche Vertretung kann helfen, die eigene Rolle im Strafverfahren zu verstehen, Rechte wahrzunehmen und bestehende Ansprüche zu prüfen. Das gilt insbesondere bei schweren Gewaltdelikten, Sexualdelikten, Bedrohung, Nachstellung oder erheblichen Verletzungsfolgen.

Opfervertretung kann helfen bei:

  • Akteneinsicht und Einschätzung der Beweislage
  • Begleitung zur Vernehmung
  • Nebenklage
  • Adhäsionsantrag
  • Schutzmaßnahmen im Verfahren
  • Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Täter

Beratung zur Opfervertretung anfragen

Fachanwalt für Strafrecht: Warum Spezialisierung wichtig ist

Strafrecht ist ein eigenes, hochspezialisiertes Rechtsgebiet. Es geht nicht nur um materielles Strafrecht, sondern auch um Strafprozessrecht, Beweisrecht, Aussagepsychologie, Vernehmungssituationen, Akteneinsicht, Durchsuchung, Beschlagnahme, Haft, Strafzumessung und Rechtsmittel.

Der Fachanwaltstitel zeigt, dass besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Strafrecht nachgewiesen wurden. Rechtsanwalt Thomas Hohneck führt seit 2011 den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Seit 2017 ist er außerdem zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht.

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Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht

Strafverteidigung in Groß-Gerau und Mainz

Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Mandanten in Groß-Gerau, Mainz und Umgebung. Die Kanzlei ist mit zwei Standorten vertreten: in der Darmstädter Straße 4 in Groß-Gerau und in der Rheinallee 3a in Mainz.

Strafverteidiger in Groß-Gerau

Der Standort Groß-Gerau ist insbesondere für Mandanten aus Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Nauheim, Trebur, Ginsheim-Gustavsburg und dem Kreis Groß-Gerau gut erreichbar. Verteidigt wird insbesondere bei Vorladung, Strafbefehl, Durchsuchung, Anklage, BtM-Vorwurf, Verkehrsstrafrecht und Jugendstrafrecht.

Telefon Groß-Gerau: 06152 / 978 9378

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Strafverteidiger in Mainz

Der Standort Mainz ist insbesondere für Mandanten aus Mainz und Umgebung relevant. Wer dort eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder einen Durchsuchungsbeschluss erhält, sollte frühzeitig anwaltlich prüfen lassen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Telefon Mainz: 06131 / 880 8677

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Häufige Fragen zu Strafrecht und Strafverteidigung

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen und keine Angaben zur Sache machen. Als Zeuge kann eine Pflicht zum Erscheinen bestehen, wenn die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. In beiden Fällen sollte vor einer Aussage anwaltlich geprüft werden, welche Rechte bestehen.

Warum ist Akteneinsicht so wichtig?

Ohne Akteneinsicht ist unklar, worauf Polizei und Staatsanwaltschaft den Tatverdacht stützen. Erst die Akte zeigt, welche Anzeigen, Zeugenaussagen, Vermerke, Chatverläufe, Gutachten oder sonstigen Beweise vorliegen. Eine Aussage vor Akteneinsicht ist deshalb häufig riskant.

Was soll ich bei einer Durchsuchung tun?

Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und verlangen Sie ein Protokoll der mitgenommenen Gegenstände. Danach sollte die Maßnahme anwaltlich geprüft werden.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine schriftliche strafrechtliche Entscheidung ohne vorherige Hauptverhandlung. Gegen den Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden.

Wann brauche ich einen Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger kommt in Fällen notwendiger Verteidigung in Betracht, etwa bei Untersuchungshaft, schweren Tatvorwürfen, schwieriger Sach- oder Rechtslage oder bestimmten gerichtlichen Zuständigkeiten. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Ist Schweigen ein Schuldeingeständnis?

Nein. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Dieses Recht sollte häufig jedenfalls bis zur Akteneinsicht genutzt werden.

Weitere Fragen und Antworten zum Strafverfahren

Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl oder Anklage erhalten?

Wenn Sie ein strafrechtliches Schreiben erhalten haben, sollten Sie nicht abwarten. Laden Sie die Unterlagen über das Kontaktformular hoch oder rufen Sie an. Für eine erste Einschätzung sind insbesondere Vorladung, Strafbefehl, Anklage, Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahmeprotokoll oder Ladung zur Hauptverhandlung wichtig.

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Autor und Verantwortlicher

Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht. Er verteidigt Mandanten in Groß-Gerau, Mainz und Umgebung in Ermittlungsverfahren, gerichtlichen Strafverfahren und strafrechtlichen Eilfällen.

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Kosten der Strafverteidigung |
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Diese Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Strafverfahren hängen stark vom konkreten Tatvorwurf, der Beweislage, den Akteninhalten, Fristen und persönlichen Folgen ab.