Strafbefehl – Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz

Strafbefehl erhalten – Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau und Mainz

Wer einen Strafbefehl erhalten hat, sollte die Angelegenheit sofort ernst nehmen. Ein Strafbefehl ist keine bloße Verwarnung, kein unverbindliches Schreiben der Staatsanwaltschaft und auch keine normale Rechnung. Er ist eine strafgerichtliche Entscheidung, die rechtskräftig werden kann, wenn nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wird. Nach Eintritt der Rechtskraft wirkt der Strafbefehl grundsätzlich wie ein Urteil. Die festgesetzte Geldstrafe, ein mögliches Fahrverbot, eine Einziehung oder andere Nebenfolgen können dann vollstreckt werden.

Gerade weil der Strafbefehl ohne vorherige öffentliche Hauptverhandlung ergeht, besteht ein erhebliches Risiko, dass Betroffene die Tragweite unterschätzen. Viele zahlen vorschnell, weil sie die Sache „erledigen“ möchten. Andere rufen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht an und machen Angaben, ohne die Ermittlungsakte zu kennen. Beides kann nachteilig sein. Entscheidend ist zunächst, die Frist zu sichern, keine unüberlegten Erklärungen abzugeben und die Beweislage anwaltlich prüfen zu lassen.

Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht. Er verteidigt Beschuldigte in Groß-Gerau, Mainz, im Kreis Groß-Gerau und im Rhein-Main-Gebiet. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollte zunächst geprüft werden, ob Einspruch einzulegen ist, ob der Einspruch auf bestimmte Punkte beschränkt werden kann und welche Folgen der Strafbefehl für Sie persönlich, beruflich und finanziell haben kann.

Soforthilfe bei Strafbefehl: Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich nur zwei Wochen ab Zustellung. Machen Sie keine unüberlegten Angaben und lassen Sie Strafbefehl, Tagessätze, mögliche Nebenfolgen und Erfolgsaussichten eines Einspruchs frühzeitig prüfen.

Büro Groß-Gerau: 06152 / 978 9378 | Büro Mainz: 06131 / 880 8677 | Dringend mobil: 0163 / 777 9322

Was bedeutet Strafbefehl im Strafverfahren?

Der Strafbefehl ist eine besondere Verfahrensform im Strafprozess. Die Staatsanwaltschaft beantragt beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls, wenn sie eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren für ausreichend hält. Das Gericht prüft den Antrag und kann den Strafbefehl erlassen, ohne dass es zunächst zu einer Hauptverhandlung kommt. Der Strafbefehl ersetzt damit zunächst die sonst übliche Anklage mit anschließender gerichtlicher Hauptverhandlung.

Ein Strafbefehl kommt nur bei Vergehen in Betracht. Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß nicht mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Typische Strafbefehle betreffen etwa Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Körperverletzung, Verkehrsstraftaten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, bestimmte Verstöße im Betäubungsmittelstrafrecht oder andere Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht. Informationen zur strafrechtlichen Verteidigung finden Sie auch auf der Seite Strafrecht und Strafverteidigung.

Der besondere Charakter des Strafbefehls liegt darin, dass das Gericht zunächst nur nach Aktenlage entscheidet. Das kann für Betroffene einerseits den Vorteil haben, dass eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden wird. Andererseits kann gerade die schriftliche Entscheidung gefährlich sein, weil die eigene Sicht der Dinge, entlastende Unterlagen oder rechtliche Einwände häufig noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Deshalb sollte ein Strafbefehl nie nur anhand des Zahlungsbetrags bewertet werden.

Was sollten Beschuldigte jetzt tun?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie zuerst das Zustelldatum prüfen. Häufig wird der Strafbefehl mit gelbem Umschlag zugestellt. Dieser Umschlag ist wichtig, weil darauf das Zustelldatum vermerkt ist. Ab Zustellung läuft grundsätzlich eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat. Es genügt nicht, erst nach Fristablauf eine Prüfung zu beginnen.

Der zweite wichtige Punkt lautet: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Akteneinsicht genommen wurde. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten. Gerade nach Erhalt eines Strafbefehls besteht häufig der Impuls, den Vorwurf sofort erklären oder relativieren zu wollen. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte kann eine solche Erklärung aber mehr schaden als nutzen.

Der Einspruch gegen den Strafbefehl kann zunächst fristwahrend eingelegt werden. Danach kann geprüft werden, ob der Einspruch aufrechterhalten, beschränkt oder zurückgenommen wird. Eine Beschränkung kann etwa sinnvoll sein, wenn nicht der Tatvorwurf insgesamt, sondern nur die Anzahl der Tagessätze, die Tagessatzhöhe, ein Fahrverbot oder eine andere Rechtsfolge angegriffen werden soll. Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, lässt sich erst nach Prüfung der Akte zuverlässig beurteilen.

Warum ist Akteneinsicht so wichtig?

Akteneinsicht ist die Grundlage jeder Verteidigungsstrategie. Erst die Ermittlungsakte zeigt, worauf Staatsanwaltschaft und Gericht den Strafbefehl stützen. Daraus ergibt sich, welche Zeugen ausgesagt haben, welche Urkunden vorliegen, ob Fotos, Videos, Chatverläufe, Gutachten oder sonstige Beweismittel ausgewertet wurden und ob die rechtliche Bewertung tragfähig ist.

Ohne Akteneinsicht bleibt unklar, ob der Tatnachweis überhaupt geführt werden kann. In manchen Verfahren bestehen erhebliche Zweifel an der Beweislage. In anderen Fällen ist der Tatvorwurf zwar nicht vollständig von der Hand zu weisen, aber die festgesetzte Rechtsfolge ist zu hoch. Gerade bei Geldstrafen kommt es häufig vor, dass die Tagessatzhöhe auf einer Schätzung beruht. Wenn das Einkommen zu hoch angesetzt wurde oder besondere Belastungen nicht berücksichtigt wurden, kann eine Reduzierung in Betracht kommen.

Auch Nebenfolgen müssen sorgfältig geprüft werden. Ein Strafbefehl kann Auswirkungen auf das Führungszeugnis, auf berufliche Tätigkeiten, auf waffenrechtliche oder gewerberechtliche Zuverlässigkeit, auf Fahrerlaubnisfragen oder auf bestehende Arbeitsverhältnisse haben. Allgemeine Antworten zu häufigen strafrechtlichen Fragen finden Sie im Bereich FAQ Strafrecht. Die konkrete Bewertung ersetzt dies aber nicht.

Welche Fehler sollten unbedingt vermieden werden?

Ein häufiger Fehler besteht darin, den Strafbefehl zu ignorieren. Wer nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt, riskiert die Rechtskraft. Danach ist es deutlich schwieriger, noch gegen die Entscheidung vorzugehen. Eine Wiedereinsetzung kommt nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Deshalb sollte die Frist immer sofort notiert und anwaltlich geprüft werden.

Ein weiterer Fehler ist die vorschnelle Zahlung. Die Zahlung kann als Hinnahme des Strafbefehls verstanden werden und ändert nichts daran, dass der Strafbefehl rechtskräftig werden kann, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Wer nur den Betrag überweist, übersieht möglicherweise weitere Folgen. Gerade die Anzahl der Tagessätze kann für spätere Eintragungen und berufliche Konsequenzen erheblich sein.

Vermeiden sollten Sie auch spontane Telefonate mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht über den Tatvorwurf. Sachverhaltsangaben ohne Aktenkenntnis sind regelmäßig riskant. Das gilt auch dann, wenn Sie meinen, die Sache schnell aufklären zu können. Sinnvoller ist es, zunächst über einen Fachanwalt für Strafrecht Akteneinsicht zu beantragen und danach geordnet zu entscheiden, ob und in welcher Form eine Stellungnahme abgegeben wird.

Welche Folgen können drohen?

Die häufigste Rechtsfolge im Strafbefehl ist die Geldstrafe. Sie setzt sich aus der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines einzelnen Tagessatzes zusammen. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich vor allem nach Schuldumfang und Tatgewicht. Die Tagessatzhöhe orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer wenig verdient, hohe Unterhaltspflichten hat oder besondere Belastungen trägt, sollte prüfen lassen, ob die angesetzte Tagessatzhöhe zutrifft.

Neben einer Geldstrafe kann ein Strafbefehl weitere Folgen enthalten. Möglich sind unter anderem ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist für die Neuerteilung, Einziehung von Gegenständen oder Wertersatz, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder in bestimmten Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Unternehmen oder juristischen Personen können zudem Geldbußen eine Rolle spielen.

Besonders wichtig sind die mittelbaren Folgen. Ein Strafbefehl kann im Bundeszentralregister eingetragen werden. Ob eine Eintragung im Führungszeugnis erscheint, hängt von der konkreten Strafe, möglichen Voreintragungen und der Art des Führungszeugnisses ab. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beamte, Berufskraftfahrer, Geschäftsführer, Selbständige, Auszubildende, Studierende in bestimmten Berufsfeldern oder Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten kann ein Strafbefehl erhebliche Auswirkungen haben. Auch deshalb sollte die Entscheidung nicht nur unter dem Gesichtspunkt „bezahlen oder nicht bezahlen“ betrachtet werden.

Wie hilft Rechtsanwalt Thomas Hohneck?

Rechtsanwalt Thomas Hohneck prüft nach Erhalt eines Strafbefehls zunächst die Frist und den Inhalt der Entscheidung. Wenn die Einspruchsfrist noch läuft, kann fristwahrend Einspruch eingelegt werden. Anschließend wird Akteneinsicht beantragt. Erst nach Auswertung der Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf rechtlich und tatsächlich tragfähig ist.

Die Verteidigung kann unterschiedliche Ziele haben. In manchen Fällen geht es darum, den Tatvorwurf insgesamt anzugreifen. In anderen Fällen steht eine Einstellung des Verfahrens im Raum. Wieder andere Verfahren betreffen vor allem die Reduzierung der Tagessätze, die Vermeidung bestimmter Nebenfolgen oder die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch. Eine seriöse Verteidigung verspricht kein bestimmtes Ergebnis, sondern entwickelt auf Grundlage der Akte eine realistische Strategie.

Auch die Kostenfrage sollte frühzeitig geklärt werden. Betroffene möchten wissen, welche Kosten durch eine Verteidigung entstehen und ob sich ein Einspruch wirtschaftlich und persönlich lohnt. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Kosten der Strafverteidigung.

Strafverteidigung in Groß-Gerau und Mainz

Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte an den Standorten Groß-Gerau und Mainz sowie im Rhein-Main-Gebiet. Dazu gehören insbesondere der Kreis Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Nauheim, Trebur, Ginsheim-Gustavsburg und die Umgebung von Mainz. Wenn Sie einen Strafverteidiger Groß-Gerau suchen, finden Sie weitere Informationen auf der Seite Strafverteidiger Groß-Gerau.

Auch für Beschuldigte aus Mainz und Umgebung ist eine frühzeitige Verteidigung wichtig. Ein Strafbefehl kann bei den Amtsgerichten der Region ergehen und betrifft häufig Delikte, die zunächst einfach wirken, aber erhebliche Folgewirkungen entfalten können. Weitere Informationen zum Standort finden Sie unter Strafverteidiger Mainz. Ausgangspunkt bleibt in jedem Fall die schnelle Sicherung der Einspruchsfrist und die Prüfung der Akte.

Häufige Fragen zu Strafbefehl

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen?

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Maßgeblich ist regelmäßig das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag. Der Umschlag sollte aufbewahrt und die Frist sofort geprüft werden.

Muss ich gegen jeden Strafbefehl Einspruch einlegen?

Nicht jeder Strafbefehl muss am Ende vollständig angegriffen werden. Häufig ist aber ein fristwahrender Einspruch sinnvoll, damit nach Akteneinsicht geprüft werden kann, ob der Einspruch aufrechterhalten, beschränkt oder zurückgenommen werden sollte.

Kann ein Strafbefehl im Führungszeugnis stehen?

Das hängt von der konkreten Strafe, möglichen Voreintragungen und der Art des Führungszeugnisses ab. Nicht jede Geldstrafe erscheint automatisch im privaten Führungszeugnis. Bei höheren Geldstrafen, bestimmten Delikten oder weiteren Eintragungen kann die Situation anders sein.

Kann man Tagessätze bei einem Strafbefehl reduzieren?

Ja, das kann möglich sein. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen. Wenn das Einkommen zu hoch geschätzt wurde oder Belastungen nicht berücksichtigt wurden, sollte eine Überprüfung erfolgen.

Kommt es nach einem Einspruch immer zur Hauptverhandlung?

Nach einem Einspruch kann das Gericht eine Hauptverhandlung anberaumen. Je nach Fall können aber auch vorher andere Lösungen geprüft werden, etwa eine Beschränkung des Einspruchs oder eine verfahrensbeendende Lösung. Das hängt von Aktenlage und Verfahrensstand ab.

Kontakt bei Strafbefehl in Groß-Gerau und Mainz

Wenn Sie wegen Strafbefehl betroffen sind, sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen und die Unterlagen anwaltlich prüfen lassen. Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte in Groß-Gerau, Mainz und Umgebung. Grundlage der Verteidigung ist regelmäßig zunächst die Akteneinsicht. Erst danach lässt sich zuverlässig beurteilen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Zum Kontaktformular | Büro Groß-Gerau: 06152 / 978 9378 | Büro Mainz: 06131 / 880 8677 | Dringend mobil: 0163 / 777 9322