Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau
Soforthilfe bei Strafverfahren in Groß-Gerau
Wenn gegen Sie in Groß-Gerau oder im Kreis Groß-Gerau ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das gilt insbesondere, wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben, Ihre Wohnung oder Geschäftsräume durchsucht wurden, ein Strafbefehl zugestellt wurde, eine Anklage vorliegt oder es zu einer Festnahme gekommen ist. In allen diesen Situationen können bereits die ersten Reaktionen entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.
Vorladung erhalten? Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Rechtsanwalt Thomas Hohneck prüft nach Akteneinsicht die nächsten Schritte.
Büro Groß-Gerau: 06152 / 978 9378 | Dringend mobil: 0163 / 777 9322
Durchsuchung/Beschlagnahme? Keine Angaben zum Tatvorwurf machen, Beschlagnahme widersprechen und die Maßnahme anwaltlich prüfen lassen.
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Strafbefehl prüfen lassen? Die Einspruchsfrist ist kurz. Lassen Sie Strafbefehl, Tagessätze und Nebenfolgen sofort anwaltlich prüfen.
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Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Häufig ist es sogar der wichtigste erste Schritt, zunächst konsequent zu schweigen und keine Erklärungen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen Ermittlungsbehörden abzugeben. Erst wenn durch einen Strafverteidiger Akteneinsicht genommen wurde, lässt sich zuverlässig beurteilen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, welche Beweise vorliegen und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Sie als Fachanwalt für Strafrecht in Groß-Gerau bei Ermittlungsverfahren, Strafbefehlen, Anklagen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und gerichtlichen Hauptverhandlungen. Ziel ist es, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, unbedachte Aussagen zu vermeiden und die Verteidigung von Beginn an strukturiert vorzubereiten.
Strafverteidigung vor Ort in Groß-Gerau
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Hohneck in Groß-Gerau befindet sich in der Darmstädter Straße 4, 64521 Groß-Gerau. Der Standort liegt zentral im Herzen der Stadt und ist für Mandantinnen und Mandanten aus Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Nauheim, Trebur, Ginsheim-Gustavsburg und dem gesamten Kreis Groß-Gerau gut erreichbar.
Gerade im Strafrecht ist die persönliche und kurzfristige Erreichbarkeit des Verteidigers wichtig. Wer eine polizeiliche Vorladung, einen Durchsuchungsbeschluss, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten hat, benötigt häufig kurzfristig eine erste Einschätzung. In der Kanzlei Groß-Gerau können die Unterlagen besprochen, die nächsten Schritte abgestimmt und die Verteidigung vorbereitet werden.
Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kanzlei, unter anderem am Marktplatz, in der Frankfurter Straße oder direkt vor der Tür. Dadurch ist auch eine kurzfristige Besprechung vor Ort unkompliziert möglich. Telefonisch erreichen Sie das Büro Groß-Gerau unter 06152 / 978 9378. In dringenden Fällen steht außerdem die Mobilnummer 0163 / 777 9322 zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Standort finden Sie hier: Strafverteidiger in Groß-Gerau: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/ihr-rechtsanwalt-in-gross-gerau/
Strafverteidigung in Groß-Gerau, Rüsselsheim und Umgebung
Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte nicht nur direkt in Groß-Gerau, sondern auch in der gesamten Umgebung des Kreises Groß-Gerau und im südlichen Rhein-Main-Gebiet. Die Kanzlei in der Darmstädter Straße 4 in 64521 Groß-Gerau ist insbesondere für Mandanten aus Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Nauheim, Trebur, Ginsheim-Gustavsburg und Riedstadt gut erreichbar. Diese Orte gehören zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Groß-Gerau. Bei schwereren Strafsachen, Berufungen oder bestimmten Haftsachen kann außerdem das Landgericht Darmstadt zuständig sein.
Auch Mandanten aus Rüsselsheim am Main wenden sich in Strafverfahren an die Kanzlei, wobei Rüsselsheim über ein eigenes Amtsgericht verfügt und ebenfalls dem Landgerichtsbezirk Darmstadt zugeordnet ist. In Haftsachen ist zudem die JVA Weiterstadt praktisch bedeutsam, insbesondere bei Untersuchungshaft im Landgerichtsbezirk Darmstadt.
Wer eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage, einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl mit Bezug zu Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Nauheim, Trebur, Ginsheim-Gustavsburg, Darmstadt oder Riedstadt erhalten hat, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und ohne vorherige Akteneinsicht keine Angaben zur Sache machen.
Häufige Strafverfahren in Groß-Gerau und Umgebung
Körperverletzung
Der Vorwurf der Körperverletzung gehört zu den häufigsten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Oft entstehen solche Verfahren aus Auseinandersetzungen im privaten Umfeld, im Straßenverkehr, im Nachtleben, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder im Zusammenhang mit familiären Konflikten. Für Beschuldigte ist wichtig: Eine frühe Aussage ohne Akteneinsicht kann die Verteidigung erheblich erschweren.
In Verfahren wegen Körperverletzung kommt es häufig auf Details an. Wer hat zuerst gehandelt? Gab es Zeugen? Liegt eine Notwehrsituation vor? Sind Verletzungen ärztlich dokumentiert? Wurde ein Strafantrag gestellt? Gibt es Widersprüche in den Aussagen? Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Tatvorwurf tragfähig ist oder ob eine Einstellung, ein Freispruch oder eine andere Verfahrenslösung erreichbar ist.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte in Groß-Gerau bei einfacher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und weiteren Gewaltdelikten. Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen und anwaltlich prüfen lassen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Weitere Informationen zum Strafrecht finden Sie hier: Strafrecht: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/strafrecht/
Diebstahl
Ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls kann erhebliche Folgen haben, auch wenn es auf den ersten Blick um einen geringwertigen Gegenstand geht. Neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe können Eintragungen im Führungszeugnis, berufliche Nachteile oder Probleme mit Arbeitgebern, Behörden und Versicherungen drohen. Besonders ernst wird der Vorwurf, wenn ein besonders schwerer Fall, ein gewerbsmäßiges Vorgehen oder ein Diebstahl mit weiteren Beteiligten behauptet wird.
Wer eine Vorladung wegen Diebstahls erhält, sollte nicht vorschnell versuchen, den Sachverhalt selbst zu erklären. Häufig ist zunächst unklar, welche Beweise tatsächlich vorliegen, ob Videoaufnahmen existieren, welche Zeugen Angaben gemacht haben und ob die rechtliche Bewertung der Ermittlungsbehörden zutreffend ist. Eine Verteidigung sollte deshalb erst nach Akteneinsicht vorbereitet werden.
Als Fachanwalt für Strafrecht prüft Rechtsanwalt Thomas Hohneck in Groß-Gerau, ob der Tatvorwurf nachweisbar ist, ob eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann oder ob eine gerichtliche Verteidigung erforderlich ist. Ziel ist es, die strafrechtlichen und persönlichen Folgen so früh wie möglich zu begrenzen.
Weitere Informationen zur Verteidigung im Strafverfahren finden Sie hier: Strafrecht: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/strafrecht/
Betrug
Der Vorwurf des Betrugs ist strafrechtlich komplex. Häufig geht es um angeblich falsche Angaben, nicht bezahlte Rechnungen, Onlinegeschäfte, Sozialleistungen, Versicherungen, Arbeitsverhältnisse oder geschäftliche Beziehungen. Nicht jeder zivilrechtliche Streit ist aber automatisch ein Betrug. Entscheidend ist, ob bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt eine Täuschung, ein Irrtum, eine Vermögensverfügung, ein Vermögensschaden und Vorsatz nachweisbar sind.
Gerade bei Betrugsvorwürfen ist Akteneinsicht besonders wichtig. Oft ergibt sich erst aus der Ermittlungsakte, worauf die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht stützt, welche Unterlagen ausgewertet wurden und ob die Darstellung des Anzeigeerstatters vollständig und zutreffend ist. Unbedachte Erklärungen gegenüber der Polizei können hier schnell zu Nachteilen führen.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte in Groß-Gerau bei Betrugsvorwürfen und prüft, ob der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist, ob entlastende Unterlagen vorgelegt werden sollten und ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Wenn Sie eine Vorladung oder Anhörung wegen Betrugs erhalten haben, sollten Sie zunächst schweigen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Strafrecht: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/strafrecht/
Verkehrsstrafrecht
Strafverfahren im Straßenverkehr können weitreichende Folgen haben. Neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und berufliche Nachteile, wenn Sie auf den Führerschein angewiesen sind. Typische Vorwürfe sind unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr oder fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall.
Auch im Verkehrsstrafrecht gilt: Machen Sie ohne vorherige Akteneinsicht keine Angaben zur Sache. Gerade bei Unfallflucht, Alkohol- oder Drogendelikten und angeblichen Gefährdungssituationen kommt es stark auf die konkreten Beweise an. Relevant können Zeugenaussagen, Unfallspuren, Messwerte, Blutalkoholwerte, Gutachten, Videoaufnahmen und polizeiliche Vermerke sein.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck prüft für Sie in Groß-Gerau, ob der Tatvorwurf haltbar ist, ob die Fahrerlaubnis gefährdet ist und welche Verteidigungsschritte sinnvoll sind. Ziel ist nicht nur die strafrechtliche Verteidigung, sondern auch die Begrenzung fahrerlaubnisrechtlicher Folgen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Strafrecht: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/strafrecht/
BtM / Betäubungsmittelstrafrecht
Verfahren wegen Betäubungsmitteln sind für Beschuldigte besonders belastend. Schon der Besitz kleiner Mengen kann ein Ermittlungsverfahren auslösen. Schwerer wiegen Vorwürfe des Handeltreibens, der Einfuhr, der Abgabe, des Besitzes nicht geringer Mengen oder der Beteiligung an einer größeren Tat. Neben Strafe können weitere Folgen drohen, etwa Durchsuchung, Beschlagnahme von Handy und Datenträgern, Vermögensabschöpfung, Führerscheinprobleme oder eine MPU.
In BtM-Verfahren ist eine frühe Verteidigung besonders wichtig. Häufig beruhen die Ermittlungen auf Durchsuchungen, Chatverläufen, Telekommunikationsdaten, Zeugenaussagen oder Angaben anderer Beschuldigter. Ob diese Beweise verwertbar und belastbar sind, muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Auch die konkrete Substanz, Menge und Wirkstoffkonzentration können entscheidend sein.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte in Groß-Gerau in Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz. Wenn Sie eine Vorladung, einen Durchsuchungsbeschluss oder eine Anklage wegen BtM erhalten haben, sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen.
Jugendstrafrecht
Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Jugendgericht in Kontakt geraten, ist eine besonnene und spezialisierte Verteidigung besonders wichtig. Jugendstrafverfahren betreffen nicht nur die strafrechtliche Seite, sondern oft auch Schule, Ausbildung, Familie, Führerschein und berufliche Zukunft. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Folgen drohen und welche erzieherischen, sozialen oder rechtlichen Gesichtspunkte zugunsten des jungen Menschen vorgetragen werden können.
Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann Jugendstrafrecht ebenfalls angewendet werden, wenn die persönliche Reife oder die Art der Tat dafür spricht. Mögliche Folgen sind Erziehungsmaßregeln, Auflagen, Arbeitsstunden, Weisungen, Jugendarrest oder in schweren Fällen Jugendstrafe.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist seit 2017 zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht und verteidigt Jugendliche und Heranwachsende in Groß-Gerau. Gerade Eltern sollten nach einer Vorladung nicht vorschnell selbst mit der Polizei kommunizieren, sondern zunächst anwaltlich klären lassen, wie das Verfahren einzuordnen ist.
Mehr dazu: Jugendstrafrecht in Groß-Gerau: https://www.rechtsanwalt-strafverfahren.de/zertifizierter-verteidiger-fuer-jugendstrafrecht/
Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist keine bloße Verwarnung. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden und wie ein Urteil wirken. Die Frist für den Einspruch beträgt grundsätzlich nur zwei Wochen ab Zustellung. Deshalb sollte ein Strafbefehl sofort anwaltlich geprüft werden.
Ein Strafbefehl kann Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Eintragungen im Bundeszentralregister oder weitere berufliche und persönliche Folgen nach sich ziehen. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom konkreten Inhalt des Strafbefehls und von der Ermittlungsakte ab. In manchen Fällen kann ein Einspruch vollständig geführt werden. In anderen Fällen kann eine Beschränkung auf die Rechtsfolgen oder eine Reduzierung der Tagessatzhöhe sinnvoll sein.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck prüft für Sie in Groß-Gerau, ob gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden sollte, welche Risiken bestehen und ob eine Einstellung oder mildere Sanktion erreichbar ist. Wichtig ist, die Frist nicht verstreichen zu lassen.
Durchsuchung
Eine Durchsuchung ist für Betroffene meist ein massiver Eingriff. Polizei oder Staatsanwaltschaft erscheinen häufig morgens, sichern Unterlagen, durchsuchen Räume und beschlagnahmen Handy, Computer, Datenträger oder geschäftliche Dokumente. In dieser Situation sollten Sie ruhig bleiben, keine Angaben zum Tatvorwurf machen und keine Erklärungen unterschreiben, ohne diese anwaltlich prüfen zu lassen.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und achten Sie darauf, welche Räume durchsucht und welche Gegenstände mitgenommen werden. Widersprechen Sie der Beschlagnahme, ohne Widerstand zu leisten. Der Widerspruch sollte protokolliert werden. Danach sollte zeitnah ein Strafverteidiger eingeschaltet werden, damit die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung, die Beschlagnahme und mögliche Rechtsbehelfe geprüft werden können.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte in Groß-Gerau nach Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Er nimmt Kontakt mit den Ermittlungsbehörden auf, beantragt Akteneinsicht und prüft, ob beschlagnahmte Gegenstände herausverlangt oder Verwertungsfragen geltend gemacht werden können.
BtM-Anwalt in Groß-Gerau
Ein Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmitteln sollte von Beginn an ernst genommen werden. Das gilt auch dann, wenn es zunächst nur um eine geringe Menge oder einen angeblichen Eigenbedarf geht. In BtM-Verfahren können neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe weitere Folgen drohen, etwa eine Durchsuchung, die Beschlagnahme von Handy und Datenträgern, Probleme mit der Fahrerlaubnis, eine MPU oder Nachteile im beruflichen Umfeld.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck verteidigt Beschuldigte in Groß-Gerau bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Dazu gehören insbesondere Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe, Anbau und Verfahren wegen nicht geringer Mengen. Entscheidend ist im Einzelfall, welche Substanz betroffen ist, welche Menge festgestellt wurde, welcher Wirkstoffgehalt vorliegt und welche konkreten Beweise die Ermittlungsbehörden haben.
Gerade bei BtM-Verfahren beruhen die Vorwürfe häufig auf Durchsuchungen, Chatverläufen, Aussagen anderer Beschuldigter, Observationen oder Auswertungen von Mobiltelefonen. Deshalb sollte nicht vorschnell gegenüber der Polizei ausgesagt werden. Zunächst muss Akteneinsicht beantragt werden. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die Beweise belastbar sind, ob die Durchsuchung rechtmäßig war und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Wenn Sie in Groß-Gerau oder im Kreis Groß-Gerau eine Vorladung, einen Durchsuchungsbeschluss, einen Strafbefehl oder eine Anklage wegen Betäubungsmitteln erhalten haben, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Jugendstrafrecht in Groß-Gerau
Jugendstrafverfahren erfordern besondere Erfahrung und ein besonderes Verständnis für die Situation junger Beschuldigter. Wenn Jugendliche oder Heranwachsende eine Vorladung der Polizei erhalten, sind häufig auch Eltern, Schule, Ausbildungsbetrieb oder Führerscheinstelle mittelbar betroffen. Deshalb geht es im Jugendstrafrecht nicht nur um die Frage, ob ein Tatvorwurf nachweisbar ist, sondern auch um die persönlichen, schulischen und beruflichen Folgen des Verfahrens.
Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn die persönliche Reife oder die Art der Tat dafür spricht. Mögliche Folgen reichen von Erziehungsmaßregeln, Weisungen, Auflagen und Arbeitsstunden bis hin zu Jugendarrest oder Jugendstrafe. In vielen Fällen ist es wichtig, frühzeitig entlastende Umstände, positive Entwicklungen, schulische oder berufliche Perspektiven und familiäre Unterstützung darzustellen.
Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist seit 2017 zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht und verteidigt Jugendliche und Heranwachsende in Groß-Gerau. Er prüft zunächst die Ermittlungsakte, bespricht die Lage mit dem jungen Menschen und – soweit gewünscht und sinnvoll – auch mit den Eltern. Ziel ist eine Verteidigung, die die strafrechtliche Seite und die Zukunftsperspektive des Jugendlichen oder Heranwachsenden gemeinsam in den Blick nimmt.
Wenn Ihr Kind eine Vorladung erhalten hat oder bereits ein Jugendstrafverfahren läuft, sollten Sie nicht vorschnell selbst mit der Polizei kommunizieren. Nehmen Sie zunächst anwaltliche Beratung in Anspruch.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder einen Durchsuchungsbeschluss erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Auch wenn der Druck groß ist: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor ein Strafverteidiger die Ermittlungsakte geprüft hat. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Fotografieren oder scannen Sie die erhaltenen Unterlagen, insbesondere Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift, Durchsuchungsbeschluss oder Beschlagnahmeprotokoll. Achten Sie darauf, dass Datum, Aktenzeichen, Behörde, Fristen und Zustellungsvermerke gut lesbar sind. Gerade bei einem Strafbefehl ist die Frist besonders wichtig, weil der Einspruch grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden muss.
Rufen Sie anschließend die Kanzlei an oder senden Sie das Dokument über das Kontaktformular. Rechtsanwalt Thomas Hohneck prüft die Unterlagen, nimmt Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und beantragt Akteneinsicht. Erst nach Akteneinsicht sollte entschieden werden, ob eine Stellungnahme abgegeben, ein Einspruch eingelegt, eine Einstellung angestrebt oder eine gerichtliche Verteidigung vorbereitet wird.
Kontakt in Groß-Gerau
Rechtsanwalt Thomas Hohneck
Fachanwalt für Strafrecht
Darmstädter Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefon Büro Groß-Gerau: 06152 / 978 9378
Mobil in dringenden Fällen: 0163 / 777 9322
E-Mail: mail@rechtsanwalt-strafverfahren.de
Die Kanzlei in Groß-Gerau liegt zentral im Herzen der Stadt. Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe, unter anderem am Marktplatz, in der Frankfurter Straße oder direkt vor der Tür. Eine Anfahrtsskizze und das Kontaktformular finden Sie auf der Kontaktseite.
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